Zählung von Schwerbehinderten in Bahn und Bus
03.03.2017 | Unternehmen
In der Zeit vom 06. bis 26. März 2017 finden in den Fahrzeugen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG Zählungen zur Nutzung der Freifahrtberechtigungen durch schwerbehinderte Menschen gemäß § 148 SGB IX statt.
Die Schwerbehindertenzählung erfolgt nach einem vorgegebenen Stichprobenverfahren auf einzelnen Fahrzeugen verschiedener Linien über den gesamten täglichen Betriebszeitraum durch Befragung und Einsichtnahme in die Fahrausweise. Der Datenschutz und damit die Rechte aller befragten Fahrgäste werden in jedem Fall respektiert. Eine Erfassung von personenbezogenen Angaben erfolgt nicht.
Diese Erhebung findet alle zwei Jahre in vier definierten Zeiträumen statt. Die Resultate werden hochgerechnet und bilden unter anderem die Basis für Ausgleichszahlungen für die vergünstigte Beförderung von Schwerbehinderten.
Die DVB bitten die Fahrgäste um Verständnis sowie um die Unterstützung der beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorher entsprechend ausweisen werden.