Eine Kundenkarte gehört immer dazu
Damit Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende schnell, bequem und kostengünstig von A nach B kommen, gibt es das BildungsTicket und weitere ermäßigte Ticketangebote. Viele der ermäßigten Tickets sind personengebunden und die Ermäßigungsberechtigung muss bei einer Fahrkartenkontrolle nachgewiesen werden. Dafür gibt es die Kundenkarte.
Wichtig zu wissen
Prinzipiell gilt: Erst Kundenkarte beim VVO beantragen, dann Tickets kaufen oder bestellen. Für folgende Tickets wird eine Kundenkarte benötigt:
- BildungsTicket
- ermäßigte Abo-Monatskarte
- ermäßigtes Jobticket
- ermäßigte Monatskarte
- ermäßigte Wochenkarte
Hier gibt es die Kundenkarte
Kundenkarte beantragen
Die Kundenkarte ist beim VVO unter www.vvo-online.de/kundenkarte zu bestellen.
Die Kundenkarte ist ausschließlich beim Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) erhältlich. Alle, die eine (neue) Kundenkarte benötigen, bestellen diese bitte beim VVO über den Link rechts in der Infobox. Kinder bis zum 15. Geburtstag oder deren Eltern füllen nur die persönlichen Daten aus und laden ein Foto hoch, Jugendliche ab dem 15. Geburtstag benötigen zusätzlich den Schul- oder Ausbildungsnachweis. Die Kundenkarte schickt der VVO per E-Mail zu. Im Anschluss kann das gewünschte Abo bei uns abgeschlossen oder verlängert werden.
Nachweis der Ermäßigungsberechtigung
Auf einen Blick
Schritt 1: Bescheinigung aus unserem Erinnerungsbrief ausfüllen und bestätigen lassen.
Schritt 2: Mit der Bescheinigung beim VVO die Kundenkarte beantragen.
Schritt 3: Unsere schriftliche Verlängerung des Vertrags abwarten.
Sobald man 15 Jahre oder älter ist, muss erneut nachgewiesen werden, dass das BildungsTicket weiterhin genutzt werden darf. Erfolgt kein Nachweis, wird das Abo gekündigt. Aber keine Sorge, wir erinnern per Brief rechtzeitig daran, wenn die Kundenkarte ausläuft.
So erfolgt der Nachweis:
- Ermäßigungsberechtigung auf der Rückseite des Briefes ausfüllen und von der Schule bzw. Einsatzstelle bestätigen lassen.
- Kundenkarte beim VVO unter www.vvo-online.de/kundenkarte bestellen. Zusätzlich zum Upload der Bescheinigung sind dabei die persönlichen Daten sowie die Chipkartennummer bzw. bei Nutzung des Handytickets die Abo-Kundennummer anzugeben.
- Der VVO übermittelt den Nachweis der Ermäßigungsberechtigung automatisch an uns. Wir bearbeiten im Anschluss die Vertragsverlängerung.
- Sobald die Verlängerung erfolgt ist, senden wir eine Bestätigung per Post. Wichtig: Erst mit dieser Bestätigung bleibt das ermäßigte Ticket weiterhin gültig.
Häufig gestellte Fragen zur Kundenkarte
Wie lange gelten Kundenkarten?
Wie lange die vom VVO ausgestellte Kundenkarte noch gültig ist, ist anhand des Befristungsdatums zu erkennen. Allgemein kann gesagt werden: Bei Kindern unter 15 Jahren gilt die Kundenkarte jeweils bis zum letzten Tag des Monats, in dem das Kind 15 Jahre alt wird. Bei Jugendlichen ab dem 15. Geburtstag gilt die Kundenkarte längstens bis zum nachgewiesenen Ausbildungsende, maximal jedoch bis zum Ende des dritten Folgeschuljahres beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag.
Hinweis: Bereits 90 Tage vor dem 15. Geburtstag ist ein Nachweis der Ermäßigung oder bestätigte Bescheinigung der Ermäßigungsberechtigung nötig, damit nicht innerhalb kurzer Zeit zwei Kundenkarten beantragt werden müssen.
Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien. Es ist daher wichtig, noch vor Ablauf eine neue Kundenkarte beim VVO zu bestellen!
Bestellung der Kundenkarte beim VVO: www.vvo-online.de/kundenkarte
Sind die alten Kundenkarten aus Papier noch gültig?
Alle sich bereits im Umlauf befindlichen alten Kundenkarten (aus Papier) behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ein Ersatz dieser Kundenkarten durch eine neue ist erst notwendig, wenn sie abläuft.
