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Die FAHRKARTE

Familie und Serviemitarbeiter im Gespräch

Im Verbundraum Oberelbe wurde 2015 das elektronische Ticketing eingeführt. Grundlage dafür ist der vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) entwickelte Standard des eTicket Deutschland. Damit folgen wir dem Trend hin zur elektronischen Fahrkarte, der sich in anderen Verkehrsunternehmen bereits bewährt hat. Elektronische Chipkarten sind heute in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens nicht mehr wegzudenken und nun hat die FAHRKARTE auch in unseren Bahnen und Bussen Einzug gehalten.

Die Vorteile liegen auf der Hand!

  • Auf dem nicht sichtbar eingearbeiteten Chip sind alle Fahrausweisdaten gespeichert. So sind Sie mit Ihrer FAHRKARTE jederzeit unbeschwert unterwegs und das lästige Umstecken von Monatsabschnitten entfällt.
  • Die FAHRKARTE kann bei Diebstahl oder Verlust sofort gesperrt und für Dritte unbrauchbar gemacht werden.
  • Sie haben Anspruch auf Ersatz der FAHRKARTE, falls diese einmal verloren gehen sollte.
  • Die FAHRKARTE ist jetzt, verglichen mit Wertpapierabschnitten, deutlich robuster.
  • Das Ändern von Tarifzonen ist unkompliziert möglich.

Es gelten die gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVO. In dem Flyer „VVO-Tarif im Detail – Kleingedrucktes für Chipkarten“ sind alle ergänzenden Regelungen speziell für die FAHRKARTE zusammengefasst. Diesen finden Sie hier als Download sowie in unseren Serviceeinrichtungen.

Allgemeine Fragen zur FAHRKARTE

Was ist die FAHRKARTE?

Die FAHRKARTE ist ein elektronischer Fahrausweis in Form einer Chipkarte.

Diese Karte ersetzt Ihre bisherige Abo-Monatskarte oder Jahreskarte. Auf dem integrierten Chip werden Ihre Kartennummer, die Tarifzone und das Tarifprodukt in Form eines eTickets gespeichert.
Je nachdem welches Produkt Sie haben, können weitere Merkmale Ihres Abonnement-Vertrags gespeichert werden (siehe Frage: Was genau wird auf dem Chip gespeichert?). Diese dienen einzig und allein der Prüfung der Mitnahme- und Gültigkeitsregelung laut geltendem Tarif.

Welche Vorteile hat die FAHRKARTE?

Die FAHRKARTE ist kundenfreundlicher als der alte Papier-Fahrausweis.

Sie ist robuster, kann bei Diebstahl oder Verlust sofort gesperrt und ersetzt werden, und das lästige Umstecken der Monatskartenabschnitte entfällt.

Wird das Monatskarten-Abonnement durch die Einführung der FAHRKARTE teurer?

Nein. Die Umstellung ist für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Wie bekomme ich meine FAHRKARTE?

Als Neukunde sowie Bestandskunde, der Änderungen an seinem Vertrag vornimmt, erhalten Sie diese bei persönlicher Vorsprache entweder direkt im DVB-Kundenzentrum am Postplatz oder per Post.

Was ändert sich für mich als Kunde mit der Chipkarte?

Es ändert sich lediglich das Nutzermedium. Statt eines Papierabschnittes, ist Ihr Fahrausweis nun die FAHRKARTE. Der Austausch des Abschnittes zum Monatsanfang entfällt. Die Fahrpreise sowie die Regelungen zur Mitnahme und Übertragbarkeit Ihres Fahrausweises bleiben bestehen.

Die Chipkarte ist maximal fünf Jahre verwendbar. Vor Ablauf dieser Zeit bekommen Sie eine neue FAHRKARTE zugeschickt. Dieser turnusmäßige Ersatz der FAHRKARTE erfolgt kostenlos durch die DVB.

Was ändert sich für mich als Jobticket-Inhaber mit der Einführung der Chipkarte?

Das Jobticket ist für den Inhaber weiterhin rund um die Uhr gültig, an Werktagen zwischen 6 und 18 Uhr jedoch nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument (nicht übertragbar). In der übrigen Zeit kann die FAHRKARTE an andere Personen weitergegeben werden (gilt nicht für Azubis zum ermäßigten Preis). Auch der Fahrpreis und die Regeln zur Mitnahme bleiben bestehen.

Alle Informationen (eTicket-Nummer, Tarifzone, Tarifprodukt, Name/Vorname in pseudonymisierter Form) sind auf dem integrierten, wiederbeschreibaren Chip gespeichert und können ganz einfach im Kundenservice angepasst werden, ohne dass die FAHRKARTE ausgetauscht werden muss.

Bei Änderungen der Tarifzone, des Tarifproduktes oder Ihres Namens füllen Sie bitte das Änderungsformular aus, lassen sich dies von Ihrem Arbeitgeber bestätigen und kommen mit dem Formular, der FAHRKARTE und Ihrem Personalausweis in das DVB-Kundenzentrum am Postplatz oder in die Servicepunkte am Albertplatz, Hauptbahnhof oder an der Prager Straße.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die FAHRKARTE zum Ende des Monats gesperrt, sofern die Kündigung bei der DVB durch den Arbeitgeber oder Ihnen rechtzeitig gemeldet wurde.

Muss ich einen zusätzlichen Papierschein kaufen, wenn ich über die Tarifzone meiner FAHRKARTE mobil sein möchte?

Ja. Auch hier ändert sich nichts. Wenn Sie Fahrten über die Tarifzonengrenzen antreten, benötigen Sie einen herkömmlichen Anschlussfahrschein. Perspektivisch wird eine zusätzliche Buchung auf die FAHRKARTE möglich sein.

Ist die FAHRKARTE überall im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) nutzbar?

Ja, in der von Ihnen gewählten Tarifzone können Sie wie bisher auch alle Linien und Nahverkehrsmittel im VVO laut gültigem Tarif nutzen. Die Regelungen zur Mitnahme und der Übertragbarkeit Ihres Fahrausweises bleiben bestehen.

Wie nutze ich meine FAHRKARTE?

Auch hier bleibt nahezu alles beim Alten. Die FAHRKARTE ist grundsätzlich bei jeder Fahrt in den Verkehrsmitteln der DVB mitzuführen.

Veränderungen gibt es für Sie insbesondere bei der Kontrolle. Den Aufforderungen des Kontroll- und Fahrpersonals zum Vorzeigen der FAHRKARTE ist bitte weiterhin Folge zu leisten.  Bei einer Prüfung durch mobile Kontrolleure in den Fahrzeugen übergeben Sie die FAHRKARTE kurzzeitig an das Prüfpersonal. In den Bussen aller beteiligten Verkehrsunternehmen im Verbund steht Ihnen im Einstiegsbereich beim Fahrer Kontrolltechnik zur Verfügung. Im Falle des Vordereinstieges (im Regionalverkehr oder im Stadtverkehr ab 20 Uhr) halten Sie die FAHRKARTE eigenhändig an das Kontrollgerät. Siehe dazu auch die Frage: Wie wird die FAHRKARTE kontrolliert?

Wie bewahre ich meine FAHRKARTE richtig auf?

Grundsätzlich können Sie Ihre FAHRKARTE da aufbewahren, wo es für Sie am meisten Sinn macht. Stets griffbereit und aufgrund ihres handlichen Formates gibt es allerdings wahrscheinlich keinen besseren Ort als Ihr Portemonnaie. Neben Ihren anderen Ausweisdokumenten haben Sie die FAHRKARTE hier im Fall einer Kontrolle schnell und einfach zur Hand

Darf ich meine FAHRKARTE lochen?

Achten Sie bitte darauf, dass ein Lochen der FAHRKARTE zur Aufbewahrung an Schlüsselbändern oder Schlüsselringen, die Chipkarte in ihrer Funktion beschädigt. Ihre FAHRKARTE wird infolge für Kontrollgeräte unlesbar. Grund hierfür ist die für Sie unsichtbare Verbindung aus dem eigentlichen Chip und einer integrierten Antenne. Unterbrechen Sie nun diese Verbindung durch das Lochen, wird die Karte in ihrer Funktion unbrauchbar. In diesem Fall müssen Sie sich eine neue FAHRKARTE beschaffen. Legen Sie dazu Ihr Personaldokument im Kundenzentrum am Postplatz vor. Die neue Chipkarte wird Ihnen anschließend gegen eine Gebühr ausgehändigt.

Wird bei einer ermäßigten Abo-Monatskarte oder Abo-Jahreskarte weiterhin die Kundenkarte benötigt?

Ja. Am bisherigen Verfahren gibt es keine Änderungen. Bei einer Kontrolle ist die Kundenkarte auch weiterhin als Ermäßigungsberechtigung vorzuzeigen.

Was ist zu tun, wenn ich den Tarifbereich wechseln möchte?

Den Tarifbereich Ihrer FAHRKARTE können Sie jederzeit im Kundenzentrum am Postplatz wechseln. Bitte bringen Sie dazu Ihre FAHRKARTE mit, damit wir den integrierten Chip entsprechend Ihren Wünschen beschreiben können.

Für die Umstellung wird, nach den Tarifbestimmungen des VVO, wie bisher eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben.

Kann die FAHRKARTE auch für andere Zwecke eingesetzt werden?

Zunächst nicht. Es ist geplant, dass die FAHRKARTE sukzessive zusätzliche Funktionen, wie zum Beispiel die Nutzung von Carsharing-Angeboten, übernehmen soll.

Muss ich bei Kündigung oder Produktwechsel meine alte Chipkarte zurückgeben und wenn ja wie?

Die Chipkarte ist Eigentum der DVB. Wir bitten um Rückgabe, damit wir diese fachgerecht entsorgen können. In unseren Servicepunkten können Sie die Karte nach Ablauf der Gültigkeit in die FAHRKARTEN-Rückgabebox einwerfen. Alternativ können Sie Ihre alte Chipkarte auch an folgende Adresse senden:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Kundenzentrum
Postplatz 1
01067 Dresden

Technische Fragen zur FAHRKARTE

Welche Art Chipkarten werden bei der DVB verwendet?

Es werden Chipkarten nach ISO 14443 (NFC) benutzt. Damit können die Karten ohne Kontakt aus
sehr kurzer Distanz ausgelesen werden. Der Chip ist nicht sichtbar in der Karte verarbeitet und kann kontaktlos mit Prüfgeräten im Abstand von höchstens 5 Zentimeter kommunizieren.

Muss ich mich in den Fahrzeugen der DVB mit meiner FAHRKARTE an- und abmelden, um die Verkehrsmittel nutzen zu dürfen?

Nein, es ist keine An- und Abmeldung beim Ein- und Ausstieg notwendig.

Wie wird meine FAHRKARTE kontrolliert?

Chipkarte am Kontrollgeraet im Bus

In Straßenbahnen, den Nahverkehrszügen, insbesondere der S-Bahn, und den Bussen im Stadtverkehr erfolgt die Kontrolle der Fahrausweise weiterhin durch mobile Kontrolleure. Übergeben Sie Ihre FAHRKARTE bei einer Kontrolle an das Personal. Ein mobiles Prüfgerät kontrolliert daraufhin Ihre FAHRKARTE auf ihre Gültigkeit.

Die Busse im Verbund sind im Einstiegsbereich beim Fahrer mit entsprechender Kontrolltechnik ausgerüstet. Bei der Fahrt im Regionalverkehr sowie im Stadtverkehr nach 20 Uhr halten Sie die FAHRKARTE beim Einstieg für eine Sekunde direkt an das Kontrollgerät. Die Auflagefläche ist durch das eTicket-Symbol gekennzeichnet.

Was ist wenn ... ?

Was ist, wenn die Kontrolleuchte des Prüfgerätes rot leuchtet, obwohl meine FAHRKARTE gültig sein sollte?

In diesem Fall bitten Sie das Personal freundlich, nochmals das hinterlegte Produkt und die Tarifzone(n), welche ebenfalls angezeigt werden, mit der aktuellen Haltestelle zu prüfen.

Die erste Gültigkeitsprüfung des Tickets findet automatisiert statt. Dabei wird Zeit und Ort mit ihren vertraglich vereinbarten Leistungen abgeglichen. Mit den bekannten Ampelfarben wird dem Fahrer/Prüfer signalisiert, ob Sie

  1. ein für die Zeit und die Tarifzone gültiges Ticket haben (grüne Anzeige),
  2. zusätzlich noch einen Nachweis für ihre Fahrtberechtigung erbringen müssen (gelbe Anzeige, z.B. bei einem ermäßigten Abo ist weiterhin die Kundenkarte mit Passbild des Schülers nötig) 
  3. oder ob Sie nicht berechtigt sind, an diesem Ort bzw. um diese Zeit mit zu fahren (rote Anzeige). 

Sollten aus unbekannten Gründen das Prüfergebnis nicht korrekt sein, so steht dem Fahrer/Prüfer neben der „Ampelanzeige“ immer noch im Klartext der Produktname sowie die zeitliche und räumliche Gültigkeit (Tarifzone(n)) zur manuellen Prüfung zur Verfügung. Eine Fehlbehandlungen für Sie sollte somit ausgeschlossen sein.


Sollte es aus ihrer Sicht dennoch zu einer fehlerhaften Prüfung kommen und der Fahrer auf den Erwerb eines Fahrscheines bestehen, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

Wie verhalte ich mich, wenn meine FAHRKARTE beim Fahrer elektronisch nicht lesbar ist?

Was ist, wenn das mobile Prüfgerät des Fahrkartenkontrolleurs meine FAHRKARTE nicht lesen kann?

Woran liegt es, dass meine FAHRKARTE bei einer Kontrolle elektronisch nicht gelesen werden kann?

Ist Ihre Chipkarte defekt, liegt dies mitunter an einer gebrochenen Antenne oder einem zerstörten Chip. Dieser Umstand ist von außen nicht zu erkennen, verhindert aber die Kommunikation zwischen Prüfgerät und Chipkarte. Damit gleichzeitig Manipulationen an der FAHRKARTE vorgebeugt und ausgeschlossen werden können, hat das Prüfpersonal das recht, die Karte einzuziehen.

Weitere Informationen dazu erfahren Sie unter „Wann darf das Prüfpersonal meine Karte einziehen?“

Wie verhalte ich mich wenn meine FAHRKARTE beim Fahrer elektronisch nicht lesbar ist?

In diesem Fall bitten wir Sie, ein weiteres Ticket beim Fahrpersonal für die anschließende Weiterfahrt zu kaufen und sich zusätzlich einen Beleg über die Nichtlesbarkeit der Chipkarte ausstellen zu lassen. Berücksichtigen Sie, dass der Beleg über die Nichtlesbarkeit keinen gültigen Fahrausweis ersetzt und nicht zur Weiterfahrt berechtigt. Im Kundenzentrum am Postplatz wird Ihre FAHRKARTE überprüft. Sollte ein technischer Defekt an Ihrer Chipkarte vorliegen, bekommen Sie diese selbstverständlich kostenlos ersetzt und beim Vorlegen des Beleges der Nichtlesbarkeit, den Betrag für das reguläre Ticket erstattet. Die genauen Regelungen finden Sie in den Tarif- und Beförderungsbedingungen Teil A § 8 (6).

Bitte beachten Sie: Eine Erstattung ist nur bei eingereichten Fahrausweisen möglich, welche dem Geltungsbereich Ihres bisherigen Tarifproduktes entsprechen und den Wert einer Tageskarte in ihrer Preisstufe nicht überschreiten.

Was ist, wenn das mobile Prüfgerät des Fahrkartenkontrolleurs meine FAHRKARTE nicht lesen kann?

Ist Ihre FAHRKARTE durch das mobile Prüfgerät elektronisch nicht lesbar, wird Ihnen ein Ersatzticket (7 Tage gültig) in Verbindung mit einem Beleg über ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ ausgegeben. Die Karte wird eingezogen und geprüft. Geben Sie bitte dem Kontrolleur Ihren bisherigen Geltungsbereich an. Er wird Ihnen ein entsprechendes Ersatzticket ausstellen.  

Der Beleg über ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ entfällt, sobald die Karte geprüft und als defekt erklärt wurde. Innerhalb der nächsten 7 Tage erhalten Sie dann ihre neue Chipkarte. 

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, kann Ihnen die Differenz oder mehr in „Rechnung“ gestellt werden. Wenn Sie also ein Abo für die Tarifzonen Dresden-Pirna abgeschlossen haben, dürfen Sie für das Ausstellen des Ersatztickets nicht den Geltungsbereich „Verbund“ angeben.

Was geschieht bei Verlust der FAHRKARTE?

Bitte lassen Sie bei Verlust der FAHRKARTE selbige sofort sperren. Dies kann telefonisch unter der Servicerufnummer +49 351 8571011 oder im Kundenzentrum am Postplatz erfolgen.

Für die Neubeschaffung der FAHRKARTE ist die Vorlage eines Personaldokuments im Kundenzentrum am Postplatz notwendig. Die neue Chipkarte wird Ihnen anschließend gegen eine Gebühr ausgehändigt (siehe auch Teil D der Tarif- und Beförderungsbedingungen Anlage 3 „Gebühren und Entgelte“).

Was ist, wenn der Fahrkartenkontrolleur meine FAHRKARTE eingezogen hat?

Sie sind nach wie vor Abonnent der DVB? Dann erhalten Sie innerhalb der nächsten 7 Tage eine neue Chipkarte. Der Beleg über ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ entfällt, sobald die Karte geprüft und als defekt erklärt wurde.

Sie waren zum Kontrollzeitpunkt mit einem ungültigen Tarifprodukt auf Ihrer FAHRKARTE unterwegs? Dann bleibt die Forderung über ein „Erhöhtes Beförderungsentgelts“ bestehen. Sie erhalten dennoch eine neue FAHRKARTE.

Wurde die FAHRKARTE manipuliert, das heißt die Kartennummer zum Beispiel nie durch die Dresdner Verkehrsbetriebe ausgegeben, dann stellt dies einen Strafbestand dar. Der Forderung über ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ bleibt bestehen, es wird ein Strafverfahren eingeleitet und keine neue Chipkarte ausgegeben.

Bild von der Rückseite der elektronischen Fahrkarte

Datenschutzrechtliche Fragen zur FAHRKARTE

In dieser Abbildung haben wir für Sie die einzelnen Bestandteile auf der Rückseite der neuen FAHRKARTE für Sie übersichtlich erklärt. Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Datenschutz.

Was genau wird auf dem Chip gespeichert?

Gespeichert werden Kartennummer, die Nummer Ihres eTickets, die gültige Tarifzone und das Tarifprodukt. Bei ermäßigten Abo-Monatskarten und Jobtickets werden zusätzlich der Name und der Vorname in verkürzter pseudonymisierter Form gespeichert. Bei Abo-Monatskarten für Dresden-Pass-Inhaber wird im Chip ein zusätzliches Merkmal gespeichert, um die Übertragbarkeit laut VVO-Tarif (zum Beispiel innerhalb Dresden-Pass-Inhaber) zu gewähren. Jeder Vorgang (Transaktion), den Sie mit Ihrer FAHRKARTE auslösen, wird darauf mindestens solange gespeichert, bis eine neue Transaktion mit der gespeicherten Berechtigung auf Ihrer FARHKARTE ausgeführt wird. Zu Ihrer eigenen Information können Sie jeweils die letzten 10 ausgeführten Transaktionen auf der FAHRKARTE an (((eTerminals (dies kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit entsprechender App sein) auslesen. Diese Transaktionen (max. 10) werden im Applikationslogbuch der FAHRKARTE gespeichert, damit Sie im Falle von Reklamationen über einen nicht abstreitbaren Nachweis der jeweiligen Transaktion verfügen.

Löschung der Chipkarteneinträge

Sie haben die Möglichkeit, im Kundenzentrum bzw. in den Servicepunkten die Daten, die auf dem Chip verfügbar sind, einzusehen und Ihre Daten aus der Erfassung der eTickets auf der Chipkarte zu löschen.

Wozu dient die Kartennummer?

Für Chipkarten nach dem bundesweiten Standard des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen ist eine eindeutige Mediennummer (= Kartennummer) gefordert, um defekte (elektronisch nichtlesbare) Medien, die sich im Umlauf befinden, erkennen und erfassen zu können. Diese muss auf die Karte physisch gedruckt und elektronisch geschrieben werden.  Mit der Kartennummer können unsere Servicemitarbeiter Ihren persönlichen Vertrag zuordnen.

Wie kann ich die gespeicherten Daten einsehen?

Ohne ein Lesegerät ist es nicht möglich zu sehen, welches Tarifprodukt auf der FAHRKARTE gespeichert ist. Im Kundenzentrum am Postplatz werden zukünftig spezielle Terminals aufgestellt, an welchen Sie Ihre Daten abfragen können.

Unsere zukünftigen Fahrausweisausweisautomaten verfügen ebenfalls über die Möglichkeit des Auslesens.

Für die erste Zeit stehen Ihnen unsere Servicemitarbeiter für die Einsicht Ihrer FAHRKARTE zur Verfügung. Das Kundenzentrum am Postplatz hat sieben Tage die Woche für Sie geöffnet.

Besitzen Sie ein Smartphone oder ein Tablet mit NFC-Ausstattung, so können Sie, entsprechende Applikationen vorausgesetzt, den Inhalt Ihrer FAHRKARTE auch direkt auslesen.

Erfüllt die Chipkarte die aktuellen Sicherheitsstandards zum Thema Datenschutz?

Die eTicket Systeme erfüllen die Anforderungen des Datenschutzes der Länder sowie des Bundes.
Wie sicher wir es mit Ihren Daten meinen, können Sie in unser Datenschutz-Police nachlesen.

Werden meine Fahrten nachverfolgt?

Nein. Es werden keine sogenannten Bewegungsprofile erstellt oder gespeichert.

Können Dritte beim Auslesen der Daten auf dem Chip (z.B. im Verlustfall) auf persönliche und/oder Kontodaten erlangen?

Nein. Diese Daten sind auf der FAHRKARTE nicht hinterlegt. Einzige Ausnahme ist die Abbildung des pseudonymisierten Namens im eTicket bei ermäßigten Abonnenten sowie allen Jobticket-Inhabern.

Wird mein Name auf der FAHRKARTE aufgedruckt sein?

Nein. Jedoch gibt es ein Feld zur Personalisierung der FAHRKARTE auf deren Rückseite. Dieses dient der Identifikation und kann vom Inhaber individuell gestaltet werden. So können Sie Ihre persönliche FAHRKARTE unter mehreren FAHRKARTEN jederzeit identifizieren. Dies empfiehlt sich besonders für Familien mit mehreren Chipkarten.

Warum ist auf der Karte ein Barcode aufgedruckt?

Im Barcode ist die Kartennummer gespeichert. Sie dient der Zuordnung der FAHRKARTE zum Inhaber, falls der Chip unlesbar sein sollte. Mit dem Barcode lässt sich die Nummer schneller und gesicherter gegenüber einer manuellen Eingabe erfassen.

Welche Daten werden bei der Kontrolle erfasst?

Erfasst werden unter anderem die Karten- und eTicket-Nummer, Gerätetyp, Gerätenummer, Haltestelle und Zeitpunkt. Es werden keine persönlichen Daten erfasst. Es wird lediglich in einem Datensatz gespeichert, dass die Chipkarte kontrolliert wurde. Dies erfolgt allein über die Kartennummer und lässt Ihre persönlichen Daten unberührt. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Kontrolle und Reklamationsprüfung.

Wann darf das Prüfpersonal meine Karte einziehen?

Die Chipkarte ist Eigentum des Herausgebers. Im Falle der Nichtlesbarkeit und einem begründeten Verdachtsfall darf das Prüfpersonal Ihre FAHRKARTE einziehen (Tarif- und Beförderungsbedingungen Teil A § 8 (2)).

Bei der Kontrolle einer nicht lesbaren FAHRKARTE durch das Kontroll- und Fahrpersonal erfolgt eine Sperrung. Somit ist Ihre FAHRKARTE ungültig und kann für weitere Fahrten nicht mehr genutzt werden. In diesen Fällen wird Ihnen das Prüfpersonal einen Beleg über ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Verbindung mit einem Ersatzticket aushändigen. Das Ersatzticket gilt einschließlich des Ausstellungstages an sieben aufeinander folgenden Kalendertagen in dem von Ihnen angegebenen Geltungsbereich als Fahrtberechtigung. Im Fall der Kontrolle einer nicht lesbaren Chipkarte durch das Fahrpersonal erfolgt die Ausgabe eines Kundenbeleges.

Sie erhalten nach Prüfung innerhalb von sieben Tagen eine neue FAHRKARTE, sofern bei der Prüfung die Echtheit der Chipkarte festgestellt wurde. Schneller geht es nur in unserem Kundenzentrum am Postplatz 1.

Wie sicher ist das System?

Die Verschlüsselung Ihrer Daten folgt einem bundesweiten Sicherheitsstandard, welcher zwischen den deutschen Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen abgestimmt wurde.

Durch die Kombination von sicheren Hard- und Softwarekomponenten ist ein höchstes Maß an Sicherheit garantiert.

Sie haben weitere Fragen zum Datenschutz?

Wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail an datenschutz@dvbag.de oder schauen Sie in unsere Datenschutz-Police.


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