Dreitägiger Streik im Dresdner Nahverkehr
28.02.2024 | Unternehmen
Nach der ersten Ankündigung, nur die Beschäftigten in den regionalen Verkehrsunternehmen zum Streik aufzurufen, hat die Gewerkschaft ver.di nun auch die Beschäftigten der kommunalen Verkehrsunternehmen bundesweit zum Streik aufgerufen.
Daher kommt es in Dresden und dem Umland von Donnerstag, den 29. Februar von Betriebsbeginn 3 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 3. März 2024 bis Betriebsende 3 Uhr zu Fahrtausfällen. Am Donnerstag sind hauptsächlich Buslinien betroffen, am Freitag und Samstag Straßenbahn- und Buslinien.
Das führt zu einem komplexen Streikgeschehen in den kommenden drei Tagen:
Warnstreik am Donnerstag, den 29. Februar 2024 ab 3 Uhr
DVS, VGM, RVSOE und RBO werden bestreikt:
- Auf folgenden Buslinien ist mit erheblichen Einschränkungen bis hin zu Komplettausfällen zu rechnen: 66, 68, 73, 76, 79, 83, 85, 86, 88, 89, EV 4, EV 11.
- Einzelne Fahrten der Buslinien 72, 77, 80, 81 und 84/521 können ausfallen.
- Auf allen Fähren sowie Buslinien, die durch die VGM und RVSOE betrieben werden, ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen bis hin zu Komplettausfällen zu rechnen. Einzelne Fahrten könnten auf diesen Linien stattfinden, jedoch ist eine Prognose zu Abfahrtszeiten und Pünktlichkeit nicht möglich.
- Straßenbahnen und Bergbahnen der DVB sind planmäßig unterwegs.
- Busse, die durch die DVB sowie Subunternehmer (Taeter Tours, Satra, Müller Busreisen) gefahren werden, verkehren.
- Züge und S-Bahnen der Deutschen Bahn fahren wie gewohnt.
- Die DVB-Servicepunkte sind geöffnet.
- Die DVB-Servicehotline ist erreichbar.
Warnstreik am Freitag, den 1. März 2024 ganztägig
Ab Freitag, 1. März, 3 Uhr, sind neben den Beschäftigten der DVS dann auch die DVB-Beschäftigten zum Streik aufgerufen.
- Bis Samstag 3 Uhr werden daher so gut wie gar keine Fahrzeuge im DVB-Netz unterwegs sein. Es ist großflächig mit Ausfällen zu rechnen.
- Lediglich die Standseilbahn ist im Einsatz. Zudem dürften auf einigen Buslinien vornehmlich im Stadtrandgebiet, die von beauftragten Subunternehmen bedient werden, einzelne Busfahrten unterwegs sein, so etwa auf den Linien 65, 74, 78, 84 und 90. Eine Prognose zu Abfahrtszeiten und Pünktlichkeit ist jedoch nicht möglich.
- Ebenso werden auch die DVB-Servicepunkte und die DVB-Telefonhotline bestreikt.
- Noch ist unklar, ob gegebenenfalls auch unbeteiligte Fremdunternehmen/Subunternehmer am Einsatz gehindert werden.
Die S-Bahn und Regionalzüge der DB sollten nicht vom Streik betroffen sein und daher verkehren.
Warnstreik am Samstag, den 2. März bis Sonntag, den 3. März 2024 3 Uhr
Auch am Samstag, 2. März, wird die DVB bestreikt.
- Straßenbahnen, wichtige Buslinien und die Schwebebahn sind bis Sonntag, 3 Uhr großflächig von Totalausfällen betroffen.
- Die Fähren sollten am Samstag jedoch wieder übersetzen.
- Die Standseilbahn ist im Einsatz.
- Auf den Buslinien 65, 66, 68, 72, 73, 76, 77, 79, 80, 81, 85, 88 und 90 sowie im Ersatzverkehr für Straßenbahnen auf den Linien 4 und 11 finden teilweise wieder Fahrten statt. Auch zu deren Abfahrten und Pünktlichkeit ist eine Prognose nicht möglich.
Erst ab Sonntagfrüh wird erwartet, dass der Betrieb auf allen Linien wieder planmäßig anläuft.
Diese Alternativen haben Sie, um mobil zu sein:
- Die S-Bahn und Regionalzüge der DB sollten nicht vom Streik betroffen sein und daher verkehren.
- Nutzen Sie unsere multimobilen Angebote MOBIbike und MOBIcar oder in den Stadtgebieten Klotzsche, Weixdorf, Pieschen und Neustadt das MOBIshuttle: www.mobi-dresden.de
Infos zur Verbindungsauskunft:
An den Streiktagen werden alle nicht stattfindenden Fahrten mit Ausfall gekennzeichnet. Ob Ihre Fahrt stattfindet, können Sie am Streiktag kurz vor Ihrem gewünschten Fahrtbeginn
- an den digitalen Anzeigetafeln an der Haltestelle,
- in der App DVB mobil,
- der mobilen Webseite https://m.dvb.de oder
- in der Verbindungsauskunft
erkennen.
FAQ zum Warnstreik
Warum streiken die Verkehrsunternehmen?
Die Verkehrsunternehmen streiken nicht, sondern die Beschäftigten im sächsischen Regionalverkehr werden durch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zum Streik aufgerufen. Hintergrund sind die aktuellen Verhandlungen rund um die verschiedenen Vergütungstarifverträge.
Werden Taxikosten erstattet bzw. erhalte ich für den Streiktag anteilig die Kosten für mein Abo zurück?
Nein, die Mobilitätsgarantie der Dresdner Verkehrsbetriebe AG greift nicht bei Streiks. Dass die Tarifpartner ihre Forderungen mit Streiks untersetzen können, gehört zu den verfassungsmäßig gesicherten Grundrechten. Angesichts einer solchen Sachlage entfällt nach § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Beförderungspflicht des Unternehmens und nach § 16 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VOAllgBefBed) auch die Begründung von Ersatzansprüchen.