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Fahren ohne gültiges Ticket

Wenn Sie bei einer Fahrausweiskontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurden, müssen Sie ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro bezahlen.

60 Euro sind viel Geld. Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Oberelbe erheben wir diesen Betrag, wenn Sie unsere Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein benutzen. Sofern Sie nicht bereits beim Fahrausweisprüfer gezahlt haben, ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab der Kontrolle auf das im EBE-Beleg angegebene Konto unter Angabe der EBE-Nummer zu überweisen oder am Fahrausweisautomaten einzuzahlen. Unabhängig davon, kann zusätzlich eine Verfolgung im Strafverfahren erfolgen.

Erhöhtes Beförderungsentgelt – FAQ

Wann muss ich meine Fahrkarte kaufen bzw. entwerten?

Grundsätzlich ist der Fahrausweis vor Fahrtbeginn zu kaufen. Sobald Sie in eines unserer Fahrzeuge eingestiegen sind, muss der Fahrausweis unverzüglich entwertet oder am Automaten in der Straßenbahn gekauft werden. Wenn Sie Bahn oder Bus betreten und am Entwerter (sind in jedem Einstiegsbereich angebracht) vorbeigehen, davor tatenlos stehen bleiben oder sich hinsetzen, müssen Sie bei einer Kontrolle 60 Euro zahlen. Es ist deshalb empfehlenswert, schon vor dem Einsteigen die Fahrkarte oder das Geld bereitzuhalten.

Wo Sie Fahrausweise erwerben können, erfahren Sie hier.

Wie kann ich das Erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

Das erhöhte Beförderungsentgelt muss innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder am Fahrausweisautomaten beglichen werden.

Bankverbindung für die Überweisung:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG
IBAN: DE75 8601 0090 0001 3409 07
BIC: PBNKDEFFXXX

Bitte denken Sie daran, dass wir ohne Angabe Ihrer Zahlungsaufforderungs-Nummer Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Bitte geben Sie die Zahlungsaufforderungs-Nummer als Verwendungszweck mit dem Namen der festgestellten Person an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Anliegen zuordnen .

Zahlung am Fahrausweisautomaten:

Die Einzahlung am Fahrausweisautomaten ist sofort möglich. Die Bezahlung kann bar oder mit Karte (girocard, Maestro, VPay, MasterCard) oder via Visa, Google Pay oder Apple Pay erfolgen. So geht's:

  1. Auf der Startseite unten rechts finden Sie den Button „Einzahlen“.
  2. Anschließend Barcode vom Beleg der Zahlungsaufforderung scannen.
  3. Im Bezahlvorgang wird der Preis angezeigt. Hier können Sie die Bezahlform wählen.
  4. Nach der Zahlung erhalten Sie einen Beleg über die Einzahlung.

Welche Fahrausweise werden im Nachgang anerkannt, um das Erhöhte Beförderungsentgelt zu reduzieren?

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen eine Kopie Ihres personenbezogenen Fahrausweises über das Internet-Formular einreichen, ist eine Reduzierung des EBE auf 7,00 Euro möglich. Dabei handelt es sich um folgende Tickets:

  • Deutschlandticket
  • ermäßigte Zeitkarten mit gültiger Kundenkarte
  • Semestertickets mit Nachweis zur Person
  • E-SemesterTicket mit Nachweis von der TU-Dresden (ServiceCenterStudium)
  • Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke
  • Jobtickets innerhalb der vertraglich festgelegten Rahmenbedingungen.

Ihre Abo-Monatskarte sowie andere Zeitkarten können nachträglich leider nicht vorgezeigt werden, da sie übertragbar sind und somit von anderen Personen genutzt werden können. In diesem Fall ist das Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro zu zahlen.

Sie sollen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und möchten den Sachverhalt klären?

Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen ggf. Belege nach. Ihr Anliegen schicken Sie bitte 

per Internet-Formular:

Internet-Formular für EBE-Anliegen

oder 

per Post an:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Straße 40
01129 Dresden

Hinweis: Fragen zu Ihrem Erhöhten Beförderungsentgelt können frühestens ab dem zweiten Werktag nach der Fahrausweiskontrolle bearbeitet werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (7,00 Euro).

Ich wurde ohne gültigen Fahrschein angetroffen, werde ich angezeigt?

Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB strafbar. Wir prüfen in jedem einzelnen Fall, ob wir Strafantrag stellen. Bei erkennbarem Vorsatz, Manipulation des Fahrausweises oder Betrugsversuch erfolgt parallel zur zivilrechtlichen Forderung der Strafantrag .

Grundlage hierfür sind die Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbund Oberelbe.

Wurde bereits Strafanzeige erstattet, sind Ihre Ansprechpartner ausschließlich die ermittelnden Behörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft).


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