Häufig gestellte Fragen
Fahrkarten und Tarife
Wo gibt es Tickets?
Bevor Sie Ihre Fahrt antreten, müssen Sie im Besitz eines für die Fahrt gültigen Fahrscheins sein. An folgenden Stellen können Sie Fahrscheine erwerben:
- mit Ihrem Smartphone in der App DVB mobil oder der App FAIRTIQ
- an unseren DVB-Ticketautomaten an Haltestellen
- in allen Straßenbahnen am mobilen Ticketautomaten
- Hinweis: Es werden nur die wichtigsten Fahrscheine (Einzelfahrt zum Normalpreis, ermäßigte Einzelfahrt, Tageskarte zum Normalpreis und Familientageskarte) verkauft und die Bezahlung erfolgt ausschließlich kontakt- und bargeldlos, indem Sie Ihre Geldkarte oder das Smartphone an das Lesegerät halten.
- Mehr Infos: www.dvb.de/derneue
- in vielen Bussen am mobilen Ticketautomaten
- Hinweis: Es werden nur die wichtigsten Fahrscheine (Einzelfahrt zum Normalpreis, ermäßigte Einzelfahrt, Tageskarte zum Normalpreis und Familientageskarte) verkauft und die Bezahlung erfolgt ausschließlich kontakt- und bargeldlos, indem Sie Ihre Geldkarte oder das Smartphone an das Lesegerät halten.
- Mehr Infos: www.dvb.de/derneue
- in unseren Servicepunkten und in unserem Kundenzentrum
Wie finde ich das richtige Ticket für mich?
Probieren Sie unseren Ticketfinder aus! Der Ticketfinder ermittelt aus der Vielzahl an Angeboten und Tarifen den für Sie geeigneten Fahrschein und bietet Ihnen damit auf einfache Weise eine Orientierung durch das Standard-Ticketangebot.
Wann und wie entwerte ich mein Ticket?
Im Voraus gekaufte Tickets müssen in Straßenbahnen oder Bussen direkt bei Fahrtantritt am Entwerter (sind in jedem Einstiegsbereich angebracht) entwertet werden. In den Straßenbahnen gekaufte Tickets (außer das Nachtticket) sind bereits entwertet. Handytickets über die App DVB mobil sind sofort nach dem Kauf gültig.
Was sind Tarifzonen?
In Dresden gilt in allen Nahverkehrsmitteln der VVO-Tarif. Zu den Nahverkehrsmitteln gehören alle Straßenbahnen und Busse, S-Bahnen und Regionalzüge sowie fast alle Fähren. Wenn Sie nur innerhalb des Dresdner Stadtgebietes fahren wollen, brauchen Sie sich über Tarifzonen keine Gedanken zu machen. Alle Straßenbahnen (außer die Linie 4 Richtung Radebeul/Weinböhla) und die meisten Stadtbuslinien fahren ausschließlich in der Tarifzone Dresden (10). Auch Pillnitz und der Dresdner Flughafen gehören zur Tarifzone Dresden. Für Fahrten ins Umland richtet sich der Preis nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen.
Ab welchem Alter benötigen Kinder ein Ticket?
Kinder fahren in Begleitung eines Erwachsenen sowie Kindergartengruppen bis zur Einschulung kostenlos. Dies gilt im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe für alle Straßenbahnen, Busse, Nahverkehrszüge, S-Bahnen und fast jede Fähre. Begleiter von Kindergartengruppen erhalten keine Ermäßigung.
Schüler bis zum 15. Geburtstag fahren zum ermäßigten Tarif mit. Für ermäßigte Wochen-, Monats- und Abo-Monatskarten benötigen Schüler eine gültige Kundenkarte.
Für Kinderwagen, Dreiräder, Laufräder, Rodelschlitten und andere Gefährten Ihrer Kinder muss kein Extraticket gelöst werden. Fahrradanhänger zum Transport des Kindes werden unentgeltlich befördert. Ist Ihr Kind nicht dabei, lösen Sie bitte eine Fahrradtageskarte.
Warum braucht mein Kind eine Kundenkarte und wie bekomme ich diese?
Ermäßigte Zeitkarten sind personengebunden. Daher muss immer eine gültige Kundenkarte mitgeführt werden. Für folgende Tickets wird eine Kundenkarte benötigt:
- Bildungsticket
- ermäßigte Abo-Monatskarte
- ermäßigtes Jobticket
- ermäßigte Monatskarte
- ermäßigte Wochenkarte
Prinzipiell gilt: erst die Kundenkarte beim VVO besorgen, dann das Abo abschließen bzw. die ermäßigte Zeitkarte am Automaten kaufen.Mehr Infos hier.
Stimmt es, dass man mit der Monatskarte jemanden mitnehmen kann?
Auf der Monats- und Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis können Sie Montag bis Freitag zwischen 18 und 4 Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Schüler bis zum 15. Geburtstag in der gültigen Tarifzone kostenfrei mitnehmen. Anstelle je eines Erwachsenen kann auch ein weiterer Schüler fahren. Die erweiterten Mitnahmeregelungen gelten für folgende Monats- und Abo-Monatskarten:
- Monatskarte zum Normalfahrpreis
- Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis
- 9-Uhr-Monatskarte zum Normalfahrpreis
- 9-Uhr-Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis
- Jobticket zum Normalfahrpreis
- (Abo-)Monatskarte in Verbindung mit dem Dresden-Pass
Die kostenfreien Mitnahmeregelungen gelten nicht für ermäßigte Monatskarten und auch nicht für die Dresdner Bergbahnen (Standseilbahn und Schwebebahn). Auf einer Monatskarte zum Normalpreis kann Montag bis Freitag ab 18 Uhr ein weiterer Erwachsener zum ermäßigten Bergbahntarif mitfahren. Am Wochenende und an Feiertagen gilt diese Regelung ganztags.
Was ist zu tun, wenn ich für die Tarifzone Dresden eine Abo-Monatskarte oder ein Jobticket besitze, aber in eine andere Tarifzone fahren möchte?
Entwerten Sie Ihre zusätzliche Fahrkarte (z. B. Einzelfahrschein oder ein Abschnitt der 4er-Karte) bereits zum Fahrtantritt in der Tarifzone Dresden. Die Fahrzeit des Tickets verlängert sich in diesem Fall um eine Stunde. Bei einer Kontrolle zeigen Sie bitte beide Fahrkarten vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ist es möglich, die Zahlung einer Abo-Monatskarte für einen Monat ruhen zu lassen?
Das Aussetzen der Abbuchungen der Monatskarte ist bei arbeitsbedingten Einsätzen in anderen Städten oder bei stationären Aufenthalten (zum Beispiel Gesundheitskuren) mit entsprechendem Nachweis möglich.
Was bedeuten die Zahlen des Entwerterstempels?
Einsteigen, entwerten und losfahren. Ein sich täglich tausendfach wiederholender Vorgang in unseren Fahrzeugen. Doch was will uns der Entwerteraufdruck sagen? Hier finden Sie die Antwort:
Wie bewahre ich mein Ticket richtig auf?
Aufbewahrung von Tickets aus Papier
Alle Fahrkarten, die wir in unseren Servicepunkten und an den Automaten verkaufen, werden auf sogenanntes Thermopapier gedruckt. Thermopapier ist eine speziell beschichtete Papiersorte, die unter Wärmeeinfluss Farbe entwickelt. Dafür sind in der Beschichtung temperaturempfindliche Farbstoffe und Entwickler eingearbeitet, die bei Hitzeeinwirkung aktiviert werden. Ein Druckkopf mit Heizelementen setzt dabei punktgenau die Stellen fest, wo Schrift oder ähnliches erscheinen muss.
Daher empfehlen wir, Tickets mit Bedacht (z. B. im Portemonnaie) aufzubewahren, denn das Thermopapier reagiert auch nach dem Druck mit Wärme. Pralles Sonnenlicht und starke Hitze können den Aufdruck schnell zum Verwischen bringen. Auch die Wärme von Smartphones kann ausreichen, das Schriftbild zu verfärben. Ebenso sollten Sie die Fahrkarten nicht in Plastikfolien stecken, da die enthaltenen Weichmacher das Ticket einschwärzen können.
Aufbewahrung der FAHRKARTE
Grundsätzlich können Sie Ihre FAHRKARTE überall aufbewahren. Stets griffbereit und aufgrund ihres handlichen Formates gibt es allerdings wahrscheinlich keinen besseren Ort als Ihr Portemonnaie. Neben Ihren anderen Ausweisdokumenten haben Sie die FAHRKARTE hier im Fall einer Kontrolle schnell und einfach zur Hand.
Achten Sie bitte darauf, dass ein Lochen der FAHRKARTE zur Aufbewahrung an Schlüsselbändern oder Schlüsselringen, die Chipkarte in ihrer Funktion beschädigt. Ihre FAHRKARTE wird infolge für Kontrollgeräte unlesbar. Grund hierfür ist die für Sie unsichtbare Verbindung aus dem eigentlichen Chip und einer integrierten Antenne. Unterbrechen Sie nun diese Verbindung durch das Lochen, wird die Karte in ihrer Funktion unbrauchbar. In diesem Fall müssen Sie sich eine neue FAHRKARTE beschaffen.
Was sind Sonderverkehrsmittel?
In Dresden gehören zu den Sonderverkehrsmitteln die historische Schwebebahn und Standseilbahn. Besitzen Sie eine Wochen- oder (Abo-)Monatskarte für die Tarifzone Dresden, können Sie die Bergbahnen unentgeltlich nutzen.
Unser Tipp
Auf einer Monatskarte für die Tarifzone Dresden zum Normalpreis kann Montag bis Freitag ab 18 Uhr ein weiterer Erwachsener zum ermäßigten Bergbahntarif mitfahren. Am Wochenende und an Feiertagen gilt diese Regelung ganztags. Gültige Tageskarten und Familientageskarten für die Tarifzone Dresden berechtigen auf den Bergbahnen zum Erwerb eines ermäßigten Fahrausweises pro Person.
Ein besonderes Angebot für Vielnutzer der Bergbahnen ist die BergbahnCard. Alle Dresdner können gegen eine Schutzgebühr von 5,00 Euro diese spezielle Kundenkarte für die Bergbahnen erwerben. Sie ist ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig, personengebunden und berechtigt den Inhaber zum Erwerb ermäßigter Bergbahn-Tickets.
Mehr Infos hier.
Multimobil ans Ziel
Mit welcher App der DVB fahre ich am besten?
Schnell von A nach B kommen, ein Ticket kaufen und wissen, wann die nächste Bahn fährt. Wie geht das am besten? Ganz einfach – mit einer App auf Ihrem Smartphone. Wir bieten Ihnen für Ihre Mobilität kostenfreie Apps an. Welche die richtige für Sie ist, hängt davon ab, was für ein Mobilitätstyp Sie sind.
Für ÖPNV-Vielfahrer
Sie sind hauptsächlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs? Möchten Sie auf einen Blick sehen, welche Bahn oder welcher Bus als nächstes fährt, sich Verbindungen anzeigen lassen oder über aktuelle Verkehrsstörungen informieren? Unsere Empfehlung: DVB mobil
Was kann die App DVB mobil?
- Abfahrtsinformationen und Verbindungsauskunft in Echtzeit
- Anzeige von aktuellen Störungsmeldungen
- Kauf von ÖPNV-Tickets (Einzel- und 4er-Karten, Tageskarten und Nachttickets in allen Preisstufen)
- Abonnieren von Linienänderungen
- interaktive Umgebungskarten und
- Liniennetzpläne
Unser Fazit: Alle Verbindungen auf einen Blick. Nie war es einfacher, genau zu wissen, wann Bahn und Bus fahren.
Für Gelegenheitsfahrer
Sie sind meistens zu Fuß oder mit dem eigenen Fahrrad oder Auto unterwegs? Möchten ab und an Bahn und Bus nutzen, ohne sich vorher Gedanken zu machen, welches Ticket Sie brauchen? Unsere Empfehlung: FAIRTIQ
Was kann die App FAIRTIQ?
- einfache Fahrterfassung: Check-in und Check-out mit einem Wisch
- Ticketkauf durch automatische Berechnung des günstigsten ÖPNV-Tickets für eine Person (Einzel-, Tageskarten für eine Person und Nachttickets in allen Preisstufen)
- Auch Abo-Monatskarteninhaber, die hin und wieder über den Geltungsbereich ihres Abos hinausfahren, können die App FAIRTIQ nutzen. Einfach in den persönlichen Einstellungen die Tarifzone(n) der Monatskarte hinterlegen. Die App ermittelt automatisch den Anschlusspreis.
Unser Fazit: Spontan und flexibel. Nie war es einfacher, ohne Tarifkenntnisse mit dem richtigen Ticket zu fahren.
Was ist MOBI?
MOBI ist ein Service der DVB in Kooperation mit lokalen Partnern. Durch die Bündelung verschiedener multimobiler Services schaffen wir eine Verknüpfung von Bahn und Bus, Bike- und Carsharing und die Möglichkeit des Elektroladens. Ein Angebot, mit dem die Wahl des optimalen Verkehrsmittels zukünftig leicht fällt und der Weg zum Ziel individuell, schnell und vor allem umweltfreundlich wird.
Ganz einfach zwischen den Angeboten wechseln, können Sie am MOBIpunkt. Diese befinden sich immer ganz nah an einer Haltestelle für Straßenbahn oder Bus. Mittlerweile finden Sie diese im ganzen Stadtgebiet. Unser Ziel ist es, ein großes Netz von Mobilitätspunkten in Dresden entstehen zu lassen.
Mehr Infos finden Sie unter www.mobi-dresden.de.
Fahrplan, Verbindungen und Nachtverkehr
Woran erkenne ich, dass meine Linie aktuell eine Umleitung fährt?
An diesen Merkmalen erkennen Sie, wenn wir z. B. aufgrund von Bauarbeiten anders fahren als üblich:
- Das orangefarbige Linienschild auf den Haltestellen.
- Der Stufenpfeil in der digitalen Fahrtzielanzeige der Verkehrsmittel.
- Der orangefarbige Fahrplanaushang für die betroffenen Linien an den Haltestellen.
Zusätzlich informieren wir:
- Auf der Startseite unserer Homepage unter „aktuelle Änderungen“ oder in unserem Newsbereich.
- Im Fahrgast-TV in Bahn und Bus.
Unser Tipp:
Nutzen Sie unsere App DVB mobil! Dort können Sie sich über Änderungen und Störungen und auf Ihren Linien informieren lassen. Abonnieren Sie dazu einfach die für Sie interessanten Linien unter „Profil“ und wählen Sie „Linienabonnements verwalten“ aus. Tritt eine Änderung oder Störung ein, bekommen Sie dies durch eine Markierung am jeweiligen Symbol im Kopfbereich angezeigt.
Wie informiere ich mich über Störungen auf meiner genutzten Verbindung?
Unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehrsunfälle, Staus oder Fahrzeugschäden können zu Verspätungen oder im Extremfall zu Ausfällen einzelner Fahrten führen. Über solche kurzfristigen Störungen kann leider nicht unmittelbar in der Verbindungsauskunft informiert werden, da diese lediglich auf die geplanten Fahrplanzeiten („Soll-Zeit) zugreift. Aus diesem Grund haben wir für Sie zusammengestellt, wie Sie sich rechtzeitig informieren können, damit Sie stressfrei Ihre Ziele erreichen.
An der Haltstelle
Stehen Sie bereits an der Haltestelle, so zeigt Ihnen die elektronische Tafel des Dynamischen Fahrgastinformationssystems (kurz: DFI) die tatsächlichen Abfahrtszeiten („Ist-Zeiten“) an.
Wir nutzen Twitter als Störungsmeldungstool und informieren dort über geplante Umleitungen und kurzfristige Störungen. Das Medium eignet sich besonders, um Sie schnell und unmittelbar bei witterungsbedingten Ausfällen durch Schnee, Kälte oder anderweitigen Behinderungen im Streckennetz in Kenntnis zu setzen. Verfügen Sie selbst über ein Twitter-Account, können Sie uns folgen und erhalten so immer die neusten Meldungen. Unseren Twitterkanal finden Sie unter www.twitter.com/dvbag.
App DVB mobil und mobile Website
Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen per App DVB mobil oder über die mobile Website an. Hier können Sie sich komfortabel über Fahrplanzeiten informieren. Unter dem Menüpunkt „Aktuelle Abfahrten“ können Sie sich für jede beliebige Haltestelle die Echtzeit-Abfahrtszeiten der dort fahrenden Verkehrsmittel anzeigen lassen. Auch die nächstgelegene Haltestelle kann automatisch geortet werden.
Anruf beim Servicetelefon
Es ist natürlich auch möglich, unser Servicetelefon unter + 49 351 857 1011 anzurufen. Dort können Sie zum Beispiel erfragen, ob auf Ihrer genutzten Linie Störungen vorliegen.
Woran liegt es, dass auf manchen Linien Verspätungen öfter vorkommen?
Gerade im Berufsverkehr kommt es auf manchen Linien wiederholt zu Verspätungen. Da das Verkehrsaufkommen täglich wechselt, kann der Fahrplan daran nur bedingt angepasst werden. Aktuell arbeiten wir zusammen mit dem Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden an intelligenten Ampelschaltungen, die unsere Verkehrsmittel auch in verkehrsreichen Tageszeiten gut voranbringen sollen.
Wann werden Fahrplanänderungen vorgenommen?
Generell gibt es ein- bis zweimal im Jahr Anpassungen am Fahrplan (meist Anfang und Mitte des Jahres). Um Ihnen einen optimal abgestimmten Fahrplan bieten zu können, werten wir regelmäßig die Nachfrage in unseren Fahrzeugen aus. Wenn die Ergebnisse zeigen, dass eine bestimmte Strecke höher oder niedriger frequentiert, eine weitere Haltestelle notwendig ist oder Abfahrtszeiten angepasst werden müssen, bessern wir nach. In die Anpassungen einbezogen werden natürlich auch Wünsche und Hinweise unserer Kunden sowie die Änderungen, die durch aktuelle Baumaßnahmen hinzukommen.
Warum fährt mir meine Bahn oder mein Bus vor der Nase weg, obwohl mir die Fahrplanauskunft diese Verbindung angezeigt hat?
Es kann vorkommen, dass Sie sich in der Verbindungsauskunft eine bestimmte Fahrt ausgesucht haben und beim Umsteigen das Anschlussverkehrsmittel leider nur noch von hinten sehen. Daher möchten wir an dieser Stelle aufklären, dass es sich bei den in der Verbindungsauskunft angezeigten Fahrtwegen und Umstiegen um Empfehlungen handelt. Es wird das Anschlussverkehrsmittel angezeigt, das theoretisch erreicht werden kann, sofern es keine Abweichungen vom Fahrplan der jeweiligen Linien gibt. Oft steht man auch an der Ampel und diese schaltet einfach nicht rechtzeitig auf Grün, was ein Verpassen zur Folge hat.
Auch unserer Bahn- und Busfahrer sind lediglich Verkehrsteilnehmer im Stadtverkehr. Unsere Fahrer geben ihr Bestes, um Verspätungen und verfrühte Abfahrten zu vermeiden. In unserer Verkehrsplanung wird manche Verbindung bei wiederkehrenden und gravierenden Unregelmäßigkeiten überdacht und verbessert. Denn selbstverständlich ist es unser Anspruch, möglichst viele Straßenbahn- und Buslinien an gemeinsamen Haltestellen aufeinander abzustimmen und sogenannte Übergangsbeziehungen herzustellen.
Viele Verspätungen entstehen im alltäglichen Stadtverkehr, ohne dass wir oder unsere Fahrer darauf Einfluss haben:
- LKW beliefern häufig Geschäfte und blockieren Fahrspuren oder Gleise.
- Parkende Autos versperren die Spur.
- Baustellen führen zu zähflüssigem Verkehr oder zu Stau.
- Der Berufsverkehr oder auch ein verstärkter Verkehr aufgrund einer Veranstaltung verstopft die Straßen.
- Ein Rettungswagen steht auf den Schienen/auf der Fahrbahn.
Wie komme ich nachts von A nach B?
Egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder unterwegs zur Party – unsere GuteNachtLinien bringen Sie auch tief in der Nacht sicher und bequem ans Ziel und wieder nach Hause. Während in anderen Städten nach Mitternacht der öffentliche Verkehr ein- oder auf Sonderliniennummern umgestellt wird, fahren in Dresden fast alle Straßenbahn- und einige Buslinien auch nachts auf der angestammten Strecke in nahezu alle Ecken der Stadt. Diese Linien werden GuteNachtLinien genannt. Sie erkennen sie am Halbmond-Logo an den Haltestellenschildern.
Der Takt
Bis 22:45 Uhr sind unsere Bahnen und die 60er Busse im 15-Minuten-Takt unterwegs. Anschließend fahren die GuteNachtLinien freitags, samstags und vor Feiertagen bis 4:45 Uhr im 30-Minuten-Takt. In den Nächten von Sonntag bis Donnerstag rollen unsere Gelben bis 0:45 Uhr ebenfalls im 30- Minuten-Takt. Anschließend bis 4:45 Uhr alle 60 Minuten. Unsere Nachtfahrpläne sind so aufeinander abgestimmt, dass Sie an zentralen Umsteigepunkten unbeschwert von einer in die nächste Linie umsteigen können und das ohne lange Wartezeiten an der Haltestelle.
Postplatztreffen
Garantiert umsteigen macht das Postplatztreffen möglich. Der Postplatz bildet den wichtigsten Knotenpunkt im Dresdner Nachtverkehr. Hier treffen sich in regelmäßigen Abständen fast alle GuteNachtLinien gleichzeitig. Falls doch einmal eine Linie verspätet eintrifft, warten alle anderen Fahrzeuge.
alita
Mit dem Anruflinientaxi – dem sogenannten „alita“ – bieten wir Ihnen einen besonderen Service. Denn diese Taxis fahren zu Zeiten sehr geringer Nachfrage auf bestimmten Strecken als Ersatz für reguläre Busse und Straßenbahnen. Im Fahrplan sind diese durch ein „T“, „TAX“ oder „alita“ gekennzeichnet.
Mehr Infos zum Nachtverkehr finden Sie hier.
Was ist „alita“?
Zu bestimmten Uhrzeiten und auf Linienabschnitten mit sehr geringer Nachfrage bieten wir ein sogenanntes Anruflinientaxi – kurz alita – als Ersatz für reguläre Straßenbahnen und Busse an.
Wer kann dieses Angebot nutzen?
Jeder, denn für die Nutzung ist lediglich ein gültiger Fahrausweis (auch Monatskarten) erforderlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Einzelfahrt zum VVO-Tarif direkt beim Taxifahrer zu kaufen.
Woran erkenne ich das alita?
Sie erkennen im Fahrplanaushang ganz einfach, ob ein alita auf Ihrer Linie fährt. Hinter der Abfahrtszeit ist immer ein „T“ vermerkt. In der Verbindungsauskunft steht „Linientaxi alita“ und dann die jeweilige Linie. Im Fahrplanbuch ist das alita-Symbol (TAX) bei den betreffenden Fahrten hinterlegt. Das entsprechende Taxi hat dann ein alita-Schild im Fahrzeug ausliegen.
Wann kommt ein alita?
Das alita fährt ausschließlich bei Bedarf. Bitte bestellen Sie es mindestens 20 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit entweder über unser Servicetelefon +49 351 857 1111 oder persönlich beim Bahn- oder Busfahrer, mit dem Sie vorher unterwegs sind. Das Taxi holt Sie dann an Ihrer gewünschten Haltestelle ab.
Wir bitten Sie, folgende Angaben bei Ihrer alita-Bestellung zu nennen:
- die betreffende alita-Linie
- Ihre Start- und Zielhaltestelle
- die gewünschte Abfahrtszeit laut Fahrplan
- Ihren Namen
- Besonderheiten, wie z. B. Kinderwagen oder Gruppen
Nutzen Sie in der Woche mehrmals ein alita, können Sie auch eine Sammelbestellung aufgeben. Unsere alita-Linien und Einsatzzeiten finden Sie hier.
Einsteigen, mitfahren und aussteigen
Wann lässt der Fahrer noch zusteigen?
Grundsätzlich ist unser Fahrpersonal angehalten, noch ankommende Fahrgäste einsteigen zu lassen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn es die jeweilige Situation zulässt und dadurch keine Verzögerungen entstehen. An vielen der Lichtzeichenanlagen gibt es für unsere Fahrzeuge immer nur eine kurze „Freiphase“. Technisch bedingt benötigt eine Straßenbahn von der Freigabe bis zur tatsächlichen Abfahrt noch einmal sechs bis acht Sekunden. Ermöglicht der Fahrer heraneilenden Fahrgästen noch den Zustieg, muss er dann bis zum nächsten „Grün“ bis zu zwei Minuten warten. Dadurch können Verspätungen entstehen bzw. bereits bestehende noch erhöht werden. Im Detail sind also neben sicherheitsrelevanten Aspekten die Taktzeiten und die Zugfolge, die Fahrplanlage des jeweiligen Fahrzeugs, die Signale an den Lichtzeichenanlagen und die konkrete Situation vor Ort zu beachten. Letztendlich stellen sowohl die Fahrplaneinhaltung als auch der noch zu ermöglichende Fahrgastwechsel für uns wichtige Kundendienstaspekte dar, die sich gegenseitig leider ausschließen können. Auch aus diesem Grund bieten wir im Tagesverkehr einen 10-Minuten-Grundtakt an, wodurch sich zumutbare Wartezeiten ergeben.
Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, sich circa zwei Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit an der Haltestelle einzufinden. Auf diese Art beginnt Ihre Fahrt bereits stressfrei.
Warum schließen die Türen an der Straßenbahn, obwohl noch jemand einsteigen will?
Die Türen der Niederflur-Stadtbahnwagen verfügen über eine zeitgemäße Türautomatik, die den Fahrgastwechsel sicher, schnell und komfortabel regelt. Im Normalfall geben die Fahrer an der Haltestelle die Türen zum Öffnen per Taster durch die Fahrgäste frei. Eine freigegebene Tür erkennen Sie an dem grün leuchtenden Ring. Das Betätigen einer Haltewunschtaste im Fahrzeug führt dazu, dass die jeweils nächstgelegene Tür bei Freigabe automatisch öffnet. Die geöffnete Tür wird durch eine Lichtschranke überwacht und schließt automatisch, wenn sich einige Sekunden lang kein Fahrgast mehr im Türbereich befindet. Diese Automatik erkennt natürlich nicht, ob sich noch jemand der Bahn nähert und einsteigen möchte. Solange die Türen freigegeben sind und der grüne Ring leuchtet, kann die Tür jedoch immer wieder neu geöffnet werden.
Kurz vor der Abfahrt nimmt der Fahrer die Freigabe zurück, es erklingt der bekannte Dreiklang-Gong, der grüne Ring erlischt und die Türen bleiben geschlossen. Wenn die Ampel „frei“ zeigt muss der Fahrer abfahren, auch wenn ein heraneilender Fahrgast noch einsteigen möchte. Die in der Bahn Sitzenden erwarten eine pünktliche Abfahrt. Nur so können geplante Anschlüsse erreicht werden. Bei starkem Andrang und sommerlichen Temperaturen kann der Fahrer auch alle Türen zentral öffnen und gegebenenfalls bis zur Abfahrt offen halten. In der kälteren Jahreszeit würde dies aber zu einem ständigen Auskühlen der Fahrzeuge führen, weshalb die Türautomatik im Regelfall die komfortable Lösung ist.
Unser Tipp
Mobilitätseingeschränkten Fahrgästen und Fahrgästen mit Kinderwagen oder Fahrrad empfehlen wir, den Taster mit dem Rollstuhl- und/oder Kinderwagensymbol zu drücken. So wird ein automatisches Schließen der Türen verhindert und ein bequemes Ein- und Aussteigen gewährleistet.
Darf ich heraneilenden Fahrgästen die Türen aufhalten?
Es passiert tagein, tagaus: Zur eigentlichen Abfahrtszeit kommen Fahrgäste an die Haltestelle geeilt. Schnell ist der Fuß in die Tür gestellt, die Tür bleibt offen, der Fahrer kann nicht losfahren. Der Zuspätkommende freut sich mit Sicherheit, doch was ist mit den Anderen? Die freundlich gemeinte Geste hat durchaus Auswirkungen auf den Betriebsablauf. Sind doch nur ein paar Sekunden, denken mit Sicherheit viele. Doch wird die vorgesehene Haltezeit überschritten bzw. die Abfahrtphase an der Kreuzung dadurch verpasst, sind alle Fahrgäste von der daraus folgenden Unpünktlichkeit betroffen. Das Fahrzeug fährt mit Verspätung weiter und geplante Verbindungen passen nicht mehr.
Unsere Bitte
Halten Sie die Türen nicht auf, wir wollen pünktlich ankommen und müssen daher auch pünktlich abfahren.
Wie erfolgt der Ein- und Ausstieg im Gelenkbus an den Türen 3 und 4?
Die ersten beiden Türen im Bus werden immer vom Fahrpersonal geöffnet und geschlossen. Bei den Türen 3 und 4 verhält sich das anders, sie öffnen und schließen sich unbeeinflusst vom Fahrer. Damit die Tür aufgeht, muss hier grundsätzlich der entsprechende Haltewunschknopf gedrückt werden. Der Schließvorgang erfolgt bei diesen Türen dann nach wenigen Sekunden automatisch, sobald sich kein Fahrgast mehr zwischen den Türflügen befindet. Trifft die sich schließende Bustür auf ein Hindernis, so öffnet sie sich wieder. Dadurch sind Verletzungen durch das Einklemmen von Personen weitgehend ausgeschlossen. In vollen Bussen ist es wichtig, den Türbereich freizuhalten, weil sich sonst die Türen nicht schließen und der Bus nicht abfahren kann.
Die ersten beiden Türen im Bus werden immer vom Fahrpersonal geöffnet und geschlossen. Bei den Türen 3 und 4 verhält sich das anders, sie öffnen und schließen sich unbeeinflusst vom Fahrer. Damit die Tür aufgeht, muss hier grundsätzlich der entsprechende Haltewunschknopf gedrückt werden. Der Schließvorgang erfolgt bei diesen Türen dann nach wenigen Sekunden automatisch, sobald sich kein Fahrgast mehr zwischen den Türflügen befindet. Trifft die sich schließende Bustür auf ein Hindernis, so öffnet sie sich wieder. Dadurch sind Verletzungen durch das Einklemmen von Personen weitgehend ausgeschlossen. In vollen Bussen ist es wichtig, den Türbereich freizuhalten, weil sich sonst die Türen nicht schließen und der Bus nicht abfahren kann.
Warum fährt der Straßenbahnfahrer nicht los, obwohl er „Grün“ hat?
Straßenbahnen fahren nach der normalen Signalanlage (rot, gelb, grün). An besonderen und größeren Kreuzungen haben sie eigene Signale (Balken, Punkte und Dreiecke). So kann es sein, dass es grün ist, aber der Bahnfahrer noch „Halt“ auf einem eigenen Signal gezeigt bekommt.
Wie können die Platzkapazitäten besser ausgeschöpft werden?
Im Berufsverkehr, bei Veranstaltungen, zum Schulschluss oder zur Adventszeit kann es schnell eng werden in unseren Fahrzeugen. Auch wenn wir den Bedarf sehr genau beobachten, ist es im Sinne eines wirtschaftlichen Fahrzeugeinsatzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Fahrgeldeinnahmen nicht immer möglich, zusätzliche Fahrten anzubieten. Bei der maximalen Kapazitätsauslastung unserer Fahrzeuge gehen wir von einer Obergrenze der Stehplätze von drei Personen je Quadratmeter aus und unterschreiten damit bewusst den branchenüblichen Wert von 4 Personen/m².
Wenn es voll wird in Bahn oder Bus, bitten wir Sie um vermehrte Rücksichtnahme: Zunächst gilt es, wirklich alle Sitzplätze im Fahrzeug auszulasten und nicht mit Taschen oder Rucksäcken zu belegen. Ein Mitreisender wird es Ihnen danken, wenn er neben Ihnen Platz nehmen darf. Bleiben Sie auch nicht unmittelbar an den Türen stehen, damit andere Fahrgäste zügig ein- und aussteigen können und keine zusätzlichen Verspätungen entstehen.
Wir bitten darum, dass alle Fahrgäste im Fahrzeug durchrücken, damit der gesamte verfügbare Platz in unseren Verkehrsmitteln ausgenutzt werden kann. Wenn Sie freundlich darum bitten, ermöglichen Ihnen die anderen Kunden garantiert den Gang zur Tür. Bitte nehmen Sie Ihre Rucksäcke und Schüler Ihre Ranzen vor dem Betreten der Verkehrsmittel ab und blockieren Sie mit Ihrem Gepäck keine Plätze. Orientieren Sie sich auch auf den mittleren und hinteren Teil eines Fahrzeugs. Nicht selten ist zu beobachten, dass im vorderen Bereich dichtes Gedränge herrscht, während es ganz hinten oder in der Mitte noch freie Sitzplätze gibt.
Müssen Fahrräder für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer Platz machen?
Die Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln stellt eine besondere Serviceleistung unseres Unternehmens dar und wird in fast allen Nahverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) praktiziert. Natürlich darf dadurch die Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Der § 11 in den Beförderungsbedingungen besagt, dass Fahrgäste mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer möglichst nicht zurückgewiesen werden sollen und im Vergleich zur Beförderung von Fahrrädern den Vorrang haben. Andererseits, wenn sich bereits ein Fahrrad in dem Verkehrsmittel befindet, kann der Besitzer einschließlich des Rades nicht aus dem Fahrzeug verwiesen werden, weil mit ihm ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.
Unser Tipp
Während Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen in der Regel die erste (beim Bus die zweite) Tür benutzen sollten, finden Fahrgäste mit ihrem Fahrrad auf den hinteren Stellflächen der Stadtbahnen und Gelenkbusse einen guten Platz.
Wann betätige ich den Haltewunschtaster?
Natürlich halten unsere Bahnen und Busse an der Haltestelle, an der Sie aussteigen möchten. Wir müssen es nur rechtzeitig wissen. Bitte zeigen Sie Ihren Haltewunsch in der Mitte zwischen zwei Haltestellen an. Nicht unmittelbar nach der Abfahrt und nicht erst, wenn die Bahn oder der Bus die Haltestelle bereits erreicht hat. Denn unser Fahrpersonal darf an den Haltestellen durchfahren, wenn kein Haltewunsch betätigt wurde und kein Fahrgast im Haltebereich zu erkennen ist. So sparen wir Energie und wertvolle Sekunden und können eventuelle kleinere Verspätungen wieder abbauen. Überprüfen Sie bitte anhand der Bildschirme im Fahrgastraum, ob Ihr Haltewunsch registriert wurde. Nach dem Drücken der entsprechenden Taste erscheint der Schriftzug „Wagen hält“.
Nicht zu verwechseln ist der Haltewunschtaster mit der Sprechanlage. Über diese können sich Fahrgäste im Notfall mit dem Fahrer in Verbindung setzen. Teilweise befinden sich an einer Griffstange nun drei Taster: Ganz oben der Haltewunsch, in der Mitte der Sprechtaster und ganz unten der Rollstuhltaster. Letzterer verhindert das automatische Schließen der Fahrzeugtür. Bitte achten Sie darauf, dass Sie oder Ihre Kinder nur die Taster drücken, welche Sie auch wirklich brauchen. Denn unnötige Kontaktaufnahmen über die Sprechanlage mit dem Fahrer, versetzen diesen in Alarmbereitschaft. Er muss immer davon ausgehen, dass sich im Fahrgastraum etwas Außergewöhnliches ereignet. Einen triftigen Grund für die Nutzung der Sprechanlage haben beispielsweise Fahrgäste, die auf die ausklappbare Rampe an den noch nicht modernisierten Haltestellen im Dresdner Netz angewiesen sind. Durch die Beachtung dieser kleinen Verhaltensweisen rollen Sie und unser Fahrpersonal entspannt und pünktlich durch den Verkehr.
Warum fuhr mein Bus an der Haltestelle durch, obwohl ich gedrückt habe?
Ob das Haltewunschsignal bei dem Fahrer zu spät oder aus technischen Gründen nicht ankam, können wir rückwirkend leider nicht feststellen. Damit das nächste Mal alles beim Ausstieg klappt, bitten wir Sie folgende Hinweise zu berücksichtigen: Zeigen Sie unmittelbar nach Abfahrt an der vorhergehenden Haltestelle Ihren Haltewunsch an. Unser Fahrpersonal darf an Haltestellen durchfahren, wenn kein Haltewunsch betätigt wurde und kein Fahrgast im Haltebereich zu erkennen ist. So sparen wir Energie als auch wertvolle Sekunden und können eventuelle kleinere Verspätungen wieder abbauen. Überprüfen Sie bitte anhand der Bildschirme im Fahrgastraum, ob Ihr Haltewunsch registriert wurde. Nach dem Drücken der entsprechenden Taste erscheint der Schriftzug „Wagen hält“.
Darf in Bahn und Bus gegessen und getrunken werden?
Grundsätzlich nicht. Zu groß ist die Geruchsbelästigung für andere Fahrgäste und die Gefahr, dass bei einer Bremsung das Essen oder das Getränk aus der Hand fällt und die Kleidung anderer Fahrgäste oder das Fahrzeuginnere verunreinigt. Noch unangenehmer wirkt sich das Verschütten von Heißgetränken, wie zum Beispiel Kaffee, aus. Dann können sogar Verbrühungen entstehen, die wir unseren Fahrgästen natürlich ersparen wollen. Bei einem kleinen Schluck Wasser aus einer verschließbaren Plastikflasche wird an heißen Tagen aber wohl kein Fahrer etwas sagen. Dieser hat nämlich das Hausrecht im Fahrzeug.
Gemeinsam mit Kind, Hund und Fahrrad unterwegs
Was gilt es zu beachten, wenn man mit Kindern unterwegs ist?
Mit Kindern werden alltägliche Dinge, gewohnte Abläufe auf einmal neu und anders, auch der Alltag mit Bahn und Bus. Bitte beachten Sie dazu unsere Tipps und Antworten auf unserer Seite: Unterwegs mit Kindern.
An welcher Straßenbahntür steige ich mit meinem Kinderwagen ein?
Für Kinderwagen haben unsere Niederflurstraßenbahnen gesonderte Sitz- und Stehbereiche, die sich hinter den mittleren Türen befinden. Sie erkennen diese an den entsprechenden Symbolen an der Tür. Der Stehbereich hinter der ersten Tür ist vorzugsweise für Rollstuhlfahrer gedacht, da sich hier die ausklappbare Rampe für nicht barrierefreie Haltestellen befindet. Zum sicheren Ein- und Aussteigen gibt es einen extra Türöffner mit Kinderwagen- oder Rollstuhlsymbol. Durch seine Betätigung schließen sich die Türen nicht automatisch.
Wo und wie stelle ich meinen Kinderwagen in Bahn und Bus sicher ab?
In allen Fahrzeugen gibt es Stehplatzbereiche, welche für Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen gedacht sind. Kennzeichnungen an den Fahrzeugtüren signalisieren Ihnen diese bereits von außen. Befindet sich zum Einstiegszeitpunkt kein weiterer Kinderwagen im Fahrzeug, stellen Sie Ihren bitte mit den Füßen Ihres Kindes in Fahrtrichtung. Im Falle einer Notbremsung wird so ein Stoß gegen den Kopf vermieden. Sitzt Ihr Kind in einem Sportwagen, stellen Sie diesen bitte mit der Rückenlehne in Fahrtrichtung auf. Vergessen Sie bitte nicht, die Bremse festzustellen und bleiben Sie während der Fahrt in der Nähe Ihres Kindes. Im Ernstfall, wie zum Beispiel einer unvorhersehbaren Bremsung, können Sie so eingreifen und das Umkippen des Kinderwagens verhindern.
Ich möchte mein Fahrrad/meinen Hund mitnehmen. Was muss ich dabei beachten?
Fahrradmitnahme
Möchten Sie Ihr Fahrrad in den Öffis mitnehmen? Wenn genug Platz in Bahn und Bus vorhanden ist, ist die Mitnahme kein Problem. Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben Vorrang. Bei beengten Platzverhältnissen bitten wir um Verständnis und verweisen daher auf eine Folgefahrt.
Ihr Fahrrad können Sie innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n) unentgeltlich auf folgenden Tickets mitnehmen:
- Monatskarte und ermäßigte Monatskarte
- Abo-Monatskarte und ermäßigte Abo-Monatskarte
- 9-Uhr-Monatskarte und 9-Uhr-Abo-Monatskarte
- BildungsTicket
- Zusatzticket Plus Mitnahme (nur in Kombination mit dem Deutschlandticket gültig)
Bei allen anderen Tickets ist für die Mitnahme eines Fahrrades bei Fahrten in einer Tarifzone eine Fahrradtageskarte der Preisstufe 1, bei Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen die Preisstufe „Verbundraum“ erforderlich.
Hundemitnahme
Mit Hunden unterwegs
Ihren Hund oder Ihr Haustier können Sie in Bahn und Bus selbstverständlich mitnehmen, sofern genug Platz im Fahrzeug ist. Das Betriebspersonal entscheidet, ob das Tier zur Beförderung zugelassen wird. Kleine Tiere in einem geeigneten Behälter dürfen kostenlos mitfahren. Bitte denken Sie daran, das Tier während der gesamten Fahrt zu beaufsichtigen.
Außerdem müssen Hunde immer an einer kurzen Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen. Für Behindertenbegleithunde entfällt die Maulkorbpflicht. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Sollte der Hund keinen Maulkorb tragen, kostet das den Hundehalter eine Gebühr in Höhe von 20 Euro.
Ihren Hund können Sie innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n) unentgeltlich auf folgenden Tickets mitnehmen:
- Monatskarte und ermäßigte Monatskarte
- Abo-Monatskarte und ermäßigte Abo-Monatskarte
- 9-Uhr-Monatskarte und 9-Uhr-Abo-Monatskarte
- BildungsTicket
- Zusatzticket Plus Mitnahme (nur in Kombination mit dem Deutschlandticket gültig)
Bei allen anderen Tickets ist für die Mitnahme eines Hundes bei Fahrten in einer Tarifzone eine Fahrradtageskarte der Preisstufe 1, bei Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen die Preisstufe „Verbundraum“ erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Möchten Sie mit Fahrrad und Hund fahren, benötigen Sie für beides jeweils ein Ticket.
Wo steige ich mit meinem Fahrrad am besten in die Straßenbahn ein?
Für Fahrräder haben unsere Niederflurstraßenbahnen gesonderte Aufstellflächen im hinteren Teil der Fahrzeuge. In der Regel ist das die letzte bzw. vorletzte Tür. Diese ist mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Der Stehbereich hinter der ersten Tür ist vorzugsweise für Rollstuhlfahrer gedacht, da sich hier die ausklappbare Rampe für nicht barrierefreie Haltestellen befindet. Während der Fahrt ist das Rad so unterzubringen bzw. zu beaufsichtigen, dass es nicht umfallen und somit andere Fahrgäste verletzen kann.
Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie eine Fahrradtageskarte. Für die Fahrt in einer Tarifzone gilt die Fahrradtageskarte der Preisstufe 1, für die Fahrt in zwei oder mehr Tarifzonen nutzen Sie bitte die Fahrradtageskarte für den Verbundraum.
Ich möchte meinen E-Scooter mitnehmen. Was muss ich dabei beachten?
Die Mitnahme von elektrischen Tretrollern, sogenannte E-Scooter, ist in Bahn und Bus kostenlos, wenn diese im zusammengeklappten Zustand, ähnlich wie bei Klapprädern, mitgeführt werden. Nicht zusammengeklappte E-Scooter dürfen nicht mitgeführt werden.
Eine Beförderung erfolgt nur bei entsprechender Platzkapazität. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Fahrpersonal. Bitte nehmen Sie Rücksicht und gewähren Sie mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit orthopädischen Hilfsmitteln und Fahrgästen mit Kinderwagen Vorrang. Selbstbalancierende Fahrzeuge mit und ohne Sitz sind von der Beförderung generell ausgeschlossen.
Sicherheit und Fundsachen
Wie verhalte ich mich in Notsituationen richtig?
Mit Bahn und Bus sicher unterwegs
Bewahren Sie in Notsituationen Ruhe und bitten Sie andere Fahrgäste und unser Fahrpersonal um Hilfe. In den meisten Straßenbahnen und allen S-Bahnen sind Sprechanlagen vorhanden. Drücken Sie den Knopf, um mit dem Fahrpersonal Kontakt aufzunehmen. Die Fahrerinnen und Fahrer sind mit unserer zentralen Leitstelle verbunden und können so schnell Unterstützung anfordern.
Die Sicherheitseinrichtungen in den Fahrzeugen finden Sie an den Türen. Wenn Sie die Notbremse betätigen, bremst das Fahrzeug bis zum Stillstand ab. Im Türbereich befindet sich ein roter Notöffner. Bei Gebrauch lassen sich die Türen aufdrücken. Bitte betätigen Sie die Notbremse nur im Notfall.
Unsere Fahrzeuge verfügen über Kameras. Die Technik zeichnet das Geschehen in unserem Fahrzeuginnenraum auf und soll Ihr Sicherheitsgefühl erhöhen. Die Aufzeichnungen sind nur 24 Stunden verfügbar. Bitte melden Sie einen Vorfall sofort. Nur dann wird die Aufzeichnung separat gespeichert und kann von der Polizei angefordert werden, wenn eine Anzeige vorliegt. Sind Sie selbst in einen Vorfall verwickelt oder haben Sie etwas beobachtet? Wenden Sie sich bitte sofort an den Fahrer oder an die Polizei unter Angabe der Uhrzeit und der Linie, in der sich den Vorfall ereignet hat. Bitte geben Sie nach Möglichkeit auch die Fahrzeugnummer an.
Ist es richtig, dass ich den Fahrer informieren sollte, wenn ich in der Bahn bzw. im Bus gestürzt bin?
Im Straßenverkehr kann es für den Bahn- oder Busfahrer erforderlich sein, in heiklen Situationen mit einer Vollbremsung oder einem anderem Fahrmanöver zu reagieren. Dabei kann es passieren, dass ein Fahrgast stürzt und sich verletzt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei unserem Fahrer. Zum einen kann er Ihnen medizinische Hilfe rufen und zum anderen eine Aktennotiz vom Vorfall aufnehmen bzw. die Videoaufnahme sichern.
Sie haben gesehen, wie Verkehrsmittel oder Anlagen der DVB beschädigt wurden?
Wir freuen uns über Ihren Hinweis, denn leider passiert es immer wieder, dass wir Personen- oder Sachschäden mit teils hohen Schadensummen nicht erstattet bekommen. Wenn Sie Zeuge werden, wie Mitarbeiter, Fahrgäste, Fahrzeuge oder Anlagen der DVB geschädigt werden, so melden Sie uns dies bitte. Nutzen Sie hierfür dieses Formular.
Für Hinweise, die zur Feststellung eines Verursachers führen, zahlen wir eine Belohnung (in Abhängigkeit zur Schadenshöhe) von bis zu 2.500 €.
Sie oder Ihr Kind haben etwas verloren?
Im Eifer des Alltags kann das schon mal passieren. Mit etwas Glück wurde das Lieblingsplüschtier Ihres Kindes oder Ihr Portemonnaie bei uns abgegeben. Ist das der Fall, werden die Fundsachen aus unseren Fahrzeugen oder Objekten durch uns erfasst und am nächsten Werktag an das städtische Fundbüro übergeben. Bitte rufen Sie uns an: +49 351 857 1011. Wir versuchen, Ihnen zu helfen und Ihr verlorenes Eigentum wiederzufinden.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Schadensmanagement
Für welche Schäden ist das Schadensmanagement der DVB zuständig?
Das Schadensmanagement der DVB bearbeitet sämtliche Unfälle/Vorfälle im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), bei denen Fahrzeuge der DVB oder ihrer Tochtergesellschaft beteiligt sind.
Die betrifft z. B. Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in den folgenden Bereichen:
- Straßenbahn
- Bergbahnen
- Fähren
- Stadtlinienbusse (bei Bussen von privaten Kooperationspartnern, die in unserem Auftrag Linienverkehre fahren, ermitteln wir für Sie den richtigen Ansprechpartner)
- Firmen-/Dienstfahrzeuge, Wirtschaftsfahrzeuge der DVB
- Sonderfahrzeuge
- Infrastrukturanlagen: Straßenbahnhaltestellen, Gleisanlagen, Fahrleitungsanlagen
- Baumaßnahmen
- Falschparker und Behinderungen
Was muss ich vor Ort machen, wenn ich in einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der DVB verwickelt wurden?
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchensind genaue Unfalldaten, Fotos und Zeugen von Vorteil. Daher empfehlen wir Ihnen:
- genaue Daten zu Unfalltag, -ort und -zeit sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu notieren
- Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge sowie Fotos von den Beschädigungen aufzunehmen
- Name, Anschrift und Telefonnummer von Zeugen zu notieren
- ggf. die Polizei hinzuzuziehen ─ z. B. bei Unklarheiten oder schwereren Personenschäden; oft genügt jedoch die Aufnahme durch die Dispatcher.
Wo ist die DVB versichert?
Die DVB ist ein sogenannter Eigenversicherer - das bedeutet, dass wir von der Versicherungspflicht befreit sind und keine Haftpflichtversicherung haben, sondern berechtigte Ansprüche selbst prüfen und regulieren.
Wie kann ich den entstandenen Schaden bei der DVB melden?
Am besten nutzen Sie hierfür den Fragebogen zum Schadensmanagement - so ist sichergestellt, dass bereits beim ersten Kontakt alle wichtigen Angaben übermittelt werden. Damit werden Nachfragen reduziert und uns die Bearbeitung erleichtert. Alternativ ist es möglich, dass Sie eine formlose E-Mail an recht@dvbag.de schreiben.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Schadensanspruch geltend zu machen?
Sie haben drei Jahre Zeit, beginnend mit dem letzten Tag des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.
Welche Unterlagen benötige ich zur Geltendmachung meiner Schadensersatzansprüche?
Grundsätzlich gilt: Der Geschädigte steht in der Nachweispflicht zum Hergang und zur Höhe des Schadens. Er muss Fotos der Beschädigungen (soweit uns nicht schon vorliegend) sowie Belege zur Schadenhöhe einreichen. Bei einem Schaden ab 3.000 € oder im Totalschadensfall benötigen wir in der Regel das Gutachten eines Sachverständigen. Die Begutachtung wird nicht von unserer Seite durchgeführt, jedoch vermitteln wir auf Wunsch einen neutralen Gutachter der DEKRA zur Besichtigung. Bei einem geringeren Schaden genügt ein Kostenvoranschlag in Verbindung mit aussagekräftigen Fotos.
Wie reiche ich meine Unterlagen ein?
Ihre Unterlagen zum Schaden lassen Sie uns am besten per Post oder via E-Mail zukommen – von Fax bitten wir Abstand zu nehmen.
Kann ich meinen Schadenersatzanspruch auch telefonisch geltend machen?
Nein, Schadensersatzansprüche müssen in Textform eingereicht werden. Selbstverständlich können Sie uns jedoch anrufen, um die Abwicklung vorab zu besprechen oder allgemeine Fragen zu klären.
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anfrage?
Das hängt von den Umständen ab und kann allgemein nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis - sobald der Vorgang bearbeitet wurde, erhalten Sie schnellstmöglich Rückmeldung.
Ab wann kann ich den mir entstandenen Schaden anmelden?
Wenn der Vorfall der Leitstelle gemeldet wurde und/oder ein Dispatcher vor Ort war, liegen uns die Daten in der Regel am nächsten Werktag (Montag - Freitag) vor. Nimmt der Fahrer den Unfall selbst auf, kann ea auch etwas länger dauern. Es steht Ihnen frei, uns den Ihnen entstandenen Schaden sofort zu melden - aufgrund des Informationslaufs in unserem Hause werden wir Ihnen aber frühestens am darauffolgenden Tag inhaltliche Auskunft geben können.
Wass muss ich beachten, wenn ich einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der DVB verursacht habe?
Melden Sie den Unfall bitte unverzüglich Ihrer Versicherung - die weitere Korrespondenz erfolgt dann mit Ihrer Versicherung. Sollten Sie bereits die dortige Schadensnummer zu dem Vorgang haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail übermitteln. Sofern wir diese Daten nicht haben, werden wir Sie bis zu einer Schadenshöhe von 1.000 € zunächst direkt anschreiben, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den Schaden ohne Einschaltung Ihrer Versicherung direkt zu regulieren. Nach Ablauf einer in dem Schreiben mitgeteilten Frist würden wir uns dann erst an die Versicherung wenden.
Welche personenbezogenen Daten von mir werden gespeichert und zu welchem Zweck?
Alle Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie hier.
Fahrzeugausstattung
Wozu gibt es Videokameras in Bahnen und Bussen?
Unsere Verkehrsmittel sind mit Kameras ausgestattet und im Türbereich entsprechend gekennzeichnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Videoaufnahmen nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Die Videotechnik dient ausschließlich der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten. Tatsächlich sind Vandalismus und Auseinandersetzungen in unseren Fahrzeugen seit der Einführung der Kameras merklich zurückgegangen.
Dürfen die Mitschnitte zum Wiederfinden von verlorenen Sachen eingesetzt werden?
Nein. Aus technischen Gründen werden im Normalfall die Videos nach 24 Stunden gelöscht. Mitarbeiter der DVB haben keine Möglichkeit, die Videoaufnahmen einzusehen. Dieses Recht bleibt im Verdachtsfall der Polizei vorbehalten. Um Filmmaterial auszuwerten, muss also aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Straftatverdacht vorliegen. Bei einem liegengelassenen Kleidungsstück oder Telefon darf keine Videoanalyse durchgeführt werden. Kommt es trotz der ausgewiesenen Videoüberwachung zu einem Diebstahl und wird dieser erst nach dem Verlassen der Bahn bemerkt, muss zuallererst die Polizei kontaktiert werden. Diese setzt sich anschließend mit uns in Verbindung, um die Aufnahmen zu sichern.
Kann das Fahrpersonal den Fahrgastraum permanent überwachen?
Nein. Unsere Fahrer können lediglich in kritischen Fällen elektronische Marker setzen, damit das Video längere Zeit gespeichert wird. So werden Indizien gegen potentielle Straftäter gesichert. Die Hauptaufgabe unseres Fahrpersonals besteht natürlich in der unfallfreien Beförderung der Fahrgäste. Die Monitore in den Fahrerkabinen unserer Bahnen schalten sich nur an den Haltestellen automatisch ein. Je nach Anzahl der im Fahrzeug verteilten Kameras wechselt das Bild. Die Monitore schalten sofort ab, wenn sich der Straßenbahnzug in Bewegung setzt und der Fahrer widmet sich wieder dem Verkehrsgeschehen.
Wie funktioniert die Innenbeleuchtung in Straßenbahnen und Bussen?
Viele Fahrgäste nutzen die Zeit in unseren Verkehrsmitteln zum Lesen. Dafür sollte es in den Fahrzeugen ausreichend hell sein.
Es werde Licht in der Straßenbahn …
Grundsätzlich steuert ein Helligkeitssensor die Beleuchtung in den Straßenbahnen automatisch. Den Wert, ab dem die Beleuchtung aktiviert beziehungsweise deaktiviert wird, legt der Hersteller fest. Unsere Straßenbahnfahrer haben unabhängig davon die Möglichkeit, bei Bedarf das Licht selbstständig für das gesamte Fahrzeug einzuschalten.
Es werde Licht im Bus …
Im Gegensatz zur Straßenbahn wird beim Bus die Beleuchtung ausschließlich manuell bedient. Somit regelt dies der Busfahrer. In einigen Bussen kann der Fahrer zwischen zwei Helligkeitsstufen der Beleuchtung auswählen. Aus Sicherheitsgründen, insbesondere um ein Spiegeln in der Frontscheibe zu vermeiden, kann das Fahrpersonal die beiden vorderen Leuchten separat ein- und ausstellen.
Wie häufig werden die Straßenbahnen und Busse gereinigt?
Unser Unternehmen hat den Qualitätsanspruch, nur gereinigte Fahrzeuge im Linienbetrieb einzusetzen. Dazu werden die Innenräume aller Straßenbahnen und Busse in der Nacht gewischt und die Griffstangen sowie die Windfänge und Fensterkonsolen feucht gesäubert. Darüber hinaus putzen wir etwa aller zwei Wochen die Fenster. Eine Großreinigung mit Fußbodenversiegelung und Polstersäuberung findet aller sechs bis acht Wochen statt. Jede Art des „Saubermachens“ wird nach dem täglichen Einsatz, vornehmlich in den Nachtstunden durchgeführt. Mit diesem Reinigungsintervall setzen wir einen deutlich höheren Standard, als es sonst im städtischen Nahverkehr üblich ist. Bei Auftreten besonderer Verschmutzungen während der Fahrt tauschen wir das Fahrzeug, sofern ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, umgehend aus und reinigen es aufwendig. Ihre Unterstützung ist uns wichtig.
Leider beobachten wir zunehmend, dass manche Fahrgäste ihre gute Kinderstube missachten und unsere Fahrzeuge beispielsweise mit Kaugummi, Getränken oder Speiseresten verunreinigen. Zurzeit rufen wir zu mehr Rücksichtsnahme in unseren Bahnen und Bussen auf.
Was bedeutet das kleine Schild in Bahn oder Bus rechts beim Fahrer?
Das ist unsere Kursnummer. Es dient dazu, die einzelnen Wagen einer Linie unterscheiden zu können. Damit wissen die Fahrer, welche Bahn sie auf der Straße übernehmen müssen.
Wer spricht die Haltestellennamen in den Bahnen und Bussen?
In unseren Bahnen eine Frau, in den Bussen ein Mann. So viel ist bekannt. Bis 2020 wurden die Haltestellenansagen mit professionellen Sprechern in einem Tonstudio aufgenommen. Es war Conny Grotsch, die unsere Bahnen zum Sprechen brachte und die männlich-markante Stimme in unseren Bussen gehörte Hans-Dieter Leinhos. Neuaufnahmen waren aus zeitlichen Gründen nur zwei Mal im Jahr möglich. Die Umleitungs- und Zusatzinformationen wurden anschließend aus verschiedenen Audio-Schnipseln zusammengesetzt, was gerade bei verschiedenen Sprechern im Laufe der Zeit sehr unterschiedlich klang.
Unsere neuen Ansagen werden nun mit „Text to Speech“ produziert. Das ist eine Software, die geschriebenen Text in gesprochenes Wort umwandelt. Die Wörter und Sätze werden dabei aus einzelnen, von Menschen eingesprochenen Silben und Wortverbindungen zusammengesetzt. Mit dieser Software können wir flexibel reagieren, indem der eingetippte Text sofort in eine Stimme umgewandelt wird. Als nächster Schritt werden die vorbereiteten Texte manuell den im Datenversorgungsprogramm vorhandenen Linienfahrwegen sowie den Haltestellen zugeordnet, an denen sie angesagt werden sollen. Diese Daten werden dann in regelmäßigen Abständen auf die Bordrechner der Fahrzeuge geladen.
Übrigens: In den Loschwitzer Bergbahnen übernimmt Radioredakteur Rocco Reichel die Information der Fahrgäste.
Warum sind an Bahn- und Busscheiben kleine Punkte?
Sicher sind sie Ihnen beim Blick aus dem Fenster schon einmal aufgefallen – die Punkte, die aus einem schwarzen Band emporsteigen. Punkte und Band sind natürlich nicht zufällig angebracht, sondern haben eine Funktion. Der Streifen, auch als Siebdruckrand bezeichnet, besteht aus einer eingebackenen Keramikfarbe, die UV-Strahlung abhält und somit die Dichtung schützt. Dauernde UV-Licht-Bestrahlung schadet dem Klebemittel und würde die Verbindung mit der Scheibe im Laufe der Zeit porös machen.
Weiterhin dient der Rand zur Kaschierung des unregelmäßig aufgetragenen Klebematerials. Der Rand geht im weiteren Verlauf oft in sogenannte Siebdruckpunkte über. Diese haben keine technische Funktion, sondern dienen ausschließlich der Ästhetik. Die mit jeder Reihe kleiner werdenden Punkte machen den Übergang von schwarzem Band zur Glasscheibe weicher und der Ausblick nach draußen ist harmonischer. Die Siebdruckfarben sind übrigens dauerhaft lichtecht, lösungsmittel- sowie abriebbeständig und z. B. auch an Windschutzscheiben von Autos zu finden.
Warum sind die Fenster im Bus verriegelt?
Die Kühlung, Belüftung und Heizung wird durch die Klimaanlage automatisch gesteuert. Das zusätzliche Öffnen der Klappfenster würde bei eingeschalteter Klimaanlage zu einer Erhöhung der Temperatur im Fahrgastraum um bis zu 2°C führen. Da bereits im Stadtverkehr bei kurzen Haltestellenabständen durch die geöffneten Türen ein ständiger Luftaustausch erfolgt, würden geöffnete Fenster zusätzlich die Temperatur erhöhen, was wiederum zu einer Überlastung der Klimaanlage führen kann.
Es kann vorkommen, dass die Klimaanlage ausfällt. Sind Sie sich unsicher, sprechen Sie unser Fahrpersonal an, ob die Klimaanlage eventuell einen Defekt hat. Falls ja, dann können die Fenster auch aufgeschlossen werden.
Warum gibt es nicht in allen Fahrzeugen eine Klimaanlage?
Als wir vor fast 30 Jahren die ersten Niederflurstraßenbahnen beschafft haben, war die Technologie noch nicht so ausgereift und auch sehr teuer in der Beschaffung und Wartung. Mittlerweile sind sie eine Selbstverständlichkeit. Unsere neusten Stadtbahnwagen und Busse sind daher auch mit einer Klimaanlage ausgestattet.
Objektiv betrachtet sind Klimaanlagen jedoch nur an wenigen Tagen im Jahr wirklich nützlich, die meiste Zeit stellen sie nur Ballast dar, welcher bewegt werden muss. Allein durch das zusätzliche Gewicht steigen der Energieverbrauch an Fahrstrom bzw. Dieselkraftstoffen und damit auch die CO2-Belastungen. Zudem müssten erst passende Komponenten gefunden und dann deren Funktion getestet werden. Dazu kommt ein extra an Gewicht, das bei der ursprünglichen Konstruktion dieser Bahnen nicht vorgesehen war. Außerdem wäre ein Umbau mit einem sehr hohen Aufwand verbunden.
Aus wirtschaftlicher Sicht streben wir daher keine nachträgliche Ausstattung unserer „alten“ Straßenbahnen mit einer Klimaanlage an.
Wie funktioniert die Heizung in der Straßenbahn?
Vielleicht haben Sie schon einmal den „Taster“ im oberen Bereich der Festhaltestange gesehen, welcher den Haltewunschknopf sehr ähnelt. Das ist ein Temperaturfühler. Er misst die Temperatur im Fahrgastraum und reguliert sie automatisch. Der Fahrer bekommt die Temperatur auf seinem Bordrechner angezeigt und hat die Möglichkeit, die Heizung ein- oder auszuschalten.
Warum wankt die Straßenbahn manchmal nach dem Stillstand?
Das Wanken kommt nur bei der ersten Stadtbahnwagengeneration vor. Beim Typ NGT 6 DD wird das Einstiegsniveau hydraulisch auf Höhe gehalten. Wenn der Sensor für diese Niveauregulierung den genauen Punkt nicht sofort findet, sucht die Regulierung einen Fixpunkt. Dann wankt es. Spätestens mit dem Losfahren endet die sanfte Schaukelei.
Was passiert, wenn der Strom bei der Straßenbahn ausfällt?
Sollte der Strom in der Oberleitung der Straßenbahn tatsächlich einmal ausfallen, bekommt der Mitarbeiter in der Energieleitstelle der DVB sofort eine Fehlermeldung. Daraufhin schickt er seine Kollegen des Reparaturdienstes los, um den Defekt zu beheben. Sollte sich eine Straßenbahn im betroffenen Abschnitt befinden, bleibt diese tatsächlich stehen. Die Bremsen funktionieren ohne Strom. So kann die Bahn in jeder Situation, auch am Berg, sicher halten. Über eine spezielle Entriegelung kann der Fahrer die Türen öffnen und die Fahrgäste aussteigen lassen. Unser Fahrpersonal ist entsprechend geschult, wie es sich in einer solchen, sehr seltenen Situation zu verhalten hat.
Woher kommt der Strom für die Straßenbahnen?
Seit dem Jahr 2021 sind unsere Straßenbahnen nahezu klimaneutral unterwegs. Mit einem Jahresverbrauch von 55,3 Gigawattstunden gehören wir zu den größten Stromverbrauchern in Dresden. Wir möchten unseren Beitrag zur Energie- und Mobilitätswende leisten und bestellen ausschließlich Ökostrom. Und das nicht nur für unsere Straßenbahnen, sondern auch für unsere Gebäude, Werkstätten, Haltestellen und alle Anlagen. Den größten Nutzen für den Klimaschutz erzielen wir damit in der Bahnstromversorgung, dem bei weitem energieintensivsten Bereich unseres Unternehmens. Wir ordern wir den „Dresdner Strom Natur“, der überwiegend in Wasserkraftanlagen in Europa produziert wird und auch einen Anteil an Photovoltaikstrom enthält. Die Herkunft des Ökostroms garantiert die SachsenEnergie AG mit einem Zertifikat.
Warum sind unsere Busse nicht mit Xenonscheinwerfer ausgestattet?
Im Linienbus sind Xenonscheinwerfer unüblich, da die öffentliche Straßenbeleuchtung bereits für eine gute Grundausleuchtung sorgt. Bei unseren H7-Leuchtmitteln verwenden wir Long Life-Qualität. Diese sind genauso zuverlässig wie Xenonscheinwerfer.
Warum haben die Dispatcher-Fahrzeuge der DVB kein Blaulicht?
Die Nutzung des Blaulichtes wird im § 52 der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Öffentliche Verkehrsbetriebe dürfen mit Blaulicht zum Beispiel bei einem Oberleitungsschaden fahren, da in diesem Fall Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit besteht. Unsere Dispatcher würden für diese Blaulichtfahrt eine spezielle Ausbildung benötigen und sind überwiegend in nicht lebensgefährlichen Situationen im Einsatz. Aufwand und Zeitgewinn ständen daher nicht im Verhältnis.
Haltestellenausstattung und Liniennetz
Was ist bei einer Doppelhaltestelle zu beachten?
An sogenannten Doppelhaltestellen dürfen zwei Fahrzeuge gleichzeitig halten, einen Fahrgastwechsel durchführen und im Anschluss die Haltestelle unmittelbar hintereinander verlassen. Doppelhaltestellen ermöglichen das planmäßige und zufällige Umsteigen, erhöhen aber darüber hinaus an Knotenpunkten mit Lichtzeichenanlagen auch die Durchlassfähigkeit für die öffentlichen Verkehrsmittel. Das zuerst eintreffende Verkehrsmittel hält im vorderen Bereich, das zweite Verkehrsmittel im hinteren Bereich der Doppelhaltestelle. Kann das hintere Verkehrsmittel nicht zusammen mit dem vorderen Verkehrsmittel abfahren, ist der Fahrer angehalten, auf ankommende Fahrgäste zu achten und diese noch einsteigen zu lassen. Hält der Zug im vorderen Bereich der Haltestelle nochmals an, ist auch hier das Einsteigen möglich.
Unser Tipp
Wir empfehlen, das Anhalten des gewünschten Verkehrsmittels in der Mitte der Doppelhaltestelle abzuwarten und sich an der Dynamischen Fahrgastinformation hinsichtlich der Reihenfolge der ankommenden Fahrzeuge zu orientieren, sofern die Haltestelle damit ausgestattet ist.
Wann wird meine Haltestelle mit einer modernen Fahrgastinformations-Anzeige ausgestattet?
Die Fahrgastinformationsanzeigen an unseren Haltestellen zeigen in Echtzeit an, wann das nächste Verkehrsmittel einer Linie ankommt. Im Falle von Störungen oder Baumaßnahmen werden außerdem kurze Informationen als Lauftext angezeigt.
Unser langfristiges Ziel ist es, möglichst jede Haltestelle mit einer solchen „Dynamischen Fahrgastinformationsanzeige“ – kurz DFI – auszurüsten. Die Priorität liegt dabei bei unserem Straßenbahnnetz. Zum einen fahren fast 70 Prozent unserer Fahrgäste mit den Straßenbahnlinien. Zum anderen wirken sich infolge des vorhandenen „starren“ Fahrweges Verkehrsstörungen oft empfindlicher aus als im Busbetrieb. Entsprechend wichtiger sind hier genaue Kundeninformationen.
Ein weiterer Punkt ist, dass für fast alle Verkehrsanlagen im Straßenbahnnetz die Verantwortung in unseren Händen liegt. Dadurch besteht für uns, anders als beim Busbetrieb, eine längere Investitionssicherheit. Außerdem liegen bereits entlang fast aller Straßenbahntrassen die notwendigen Datenkabel zur Versorgung der DFIs mit Echtzeitinfos an. Dies macht es ungleich preiswerter eine Straßenbahnhaltestelle mit Fahrgastinformationsanzeigen auszurüsten, als eine abgelegene Bushaltestelle. Die Verantwortung für Bushaltestellen liegt hingegen beim Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden. Die vorbereitenden Arbeiten für die DFI-Ausrüstung einer Haltestelle sind demnach durch den städtischen Haushalt zu decken.
Die Hauptkosten für die Ausrüstung einer Haltestelle mit Dynamischen Fahrgastinformationsanzeige fallen durch die notwendigen Tiefbauarbeiten zur Kabelverlegung an. Aus diesem Grund sind wir bemüht, diese Arbeiten möglichst in ohnehin anstehenden Straßensanierungsarbeiten oder ähnlichem mit einzuordnen.
Wo gibt es DVB-Hotspots?
Im Umkreis unserer Servicepunkte am Postplatz, Hauptbahnhof und Prager Straße sowie im Empfangsbereich des Verwaltungsgebäudes in der Trachenberger Straße gibt es frei zugängliche DVB-Hotspots. Damit können Sie sich die Wartezeit an den Haltestellen verkürzen oder schnell eine Fahrplanauskunft abrufen, wenn das eigene Datenvolumen aufgebraucht ist.
Wozu dienen die Platten zwischen Fahrdraht und Brücke bei Straßenbahnen, wie z. B. an der Haltestelle Hauptbahnhof?
Diese Platten nennen sich Brückenschutz. Sie werden zwischen der Oberleitung der Straßenbahn und der überquerenden Eisenbahnbrücke verbaut, damit sich im Havariefall kein Straßenbahnstrom in die elektrischen Leitungen der Eisenbahn verirrt. Gerade Signalanlagen der schweren Bahn werden oft noch mit Gleichstrom betrieben. Genau wie unsere leichte Straßenbahn. Zusätzliche Signalstörungen bei der Eisenbahn werden so vermieden.
Was ist bei den Bahnübergängen in Dresden zu beachten?
Bahnübergänge (BÜ) sind alle Überfahrten für Fahrzeuge und Radfahrer sowie Überwege für Fußgänger über separierte Gleisanlagen (Bahnkörper) der Straßenbahn. In der Art und Form der Signalisierung gibt es wesentliche Unterschiede für Fahrzeugverkehr und Fußgänger. Das einfachste Erkennungsmerkmal eines BÜ ist das Andreaskreuz. Hier haben Straßenbahnen stets den Vorrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern.
An Haltestellen queren meist nur Fußgänger die Straßenbahntrassen. Weil hier auf das Andreaskreuz verzichtet werden kann, sind grundsätzlich Tafeln mit den Sinnbildern „Vorrang Straßenbahn beachten“ aufgestellt, um Fußgänger darauf aufmerksam zu machen, dass eine Bahnanlage überquert wird. Hier müssen Fußgänger immer dieselbe Aufmerksamkeit walten lassen, als wenn sie beispielsweise eine Straße überqueren wollen.
Neben einfachen Schildern wird an vielen Stellen zusätzlich mit Lichtsignalen Aufmerksamkeit erzeugt. Gegenüber normalen Fußgängerampeln gibt es hier Besonderheiten: Quert der Fußweg an einer ampelgeregelten Kreuzung die Bahntrasse, dann wird dieser Überweg oft nur mit roten Lichtsignalen versehen. Hier gibt es dann keine grünen Lichtzeichen, weil der Vorrang der Straßenbahn auch bei dunklem Signal gilt. Überwege können auch mit sogenannten „gelben Springlichtern“ ausgerüstet sein. Diese Springlichter blinken dann wechselseitig und sind eine zusätzliche Warnung für den Fußgänger vor der Annäherung einer Straßenbahn bzw. eines Busses.
Achtung: Im Ausgangszustand sind alle Lichtsignale an Bahnübergängen dunkel. Dies heißt aber nicht, dass für Fußgänger „grün“ ist, also keine Bahn kommen kann.
Beim Queren von Gleisanlagen ist stets größte Aufmerksamkeit geboten! Auch bei dunklen Lichtsignalen muss mit sich nähernden Straßenbahnen oder Bussen gerechnet werden. Wenn sich ein Verkehrsmittel nähert, liegt die Wartepflicht grundsätzlich immer beim Fußgänger, auch bei dunklen Signalen (§ 19 StVO).
Wer ist für die Beräumung der Haltestellen im Winter zuständig?
Der Winterdienst im Bereich der Haltestellen ist durch die sogenannte „Winterdienst-Anliegersatzung“ der Landeshauptstadt Dresden geregelt. Wir als Dresdner Verkehrsbetriebe sind gemäß dieser Satzung ausschließlich für die Haltestelleninseln, die in der Regel zwischen den Fahrbahnen des Autoverkehrs liegen, winterdienstpflichtig. Andere Warteflächen, die sich im Bereich eines öffentlichen Gehweges befinden, sind durch den jeweiligen Anlieger winterdienstlich zu betreuen. Dazu gehört unter anderem das Beräumen und Abstumpfen der Gehwege auf einer Breite von 1,50 Metern, bedarfsweise auch breiter, einschließlich der Schaffung erforderlicher Durchgänge zum Bordsteinrand.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Grundstückseigentümer ihren Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen, obwohl Verstöße gegen die Winterdienst-Anliegersatzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. In diesen Fällen bemühen wir uns trotzdem, sobald es zeitlich und personell durchführbar ist, mit unseren eigenen Winterdiensteinsatzkräften Abhilfe zu schaffen. Dennoch ist es uns nicht möglich, alle circa 719 Haltestellen allein zu beräumen. Unser Hauptaugenmerk müssen wir im Winterdienst auf die Befahrbarkeit unserer rund 134 Kilometer Gleise und ca. 650 Weichen legen, damit wir Sie auch unter widrigen Bedingungen sicher ans Ziel bringen können.
Unser Tipp
Die Haltestellen, bei denen die DVB für die Beräumung zuständig ist, sind durch einen Aushang, auf dem die jeweils beauftragte Firma ersichtlich ist, zu erkennen. Falls kein Aushang vorhanden ist, ist der jeweilige Anlieger zuständig. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Landeshauptstadt Dresden. Die Satzung finden Sie auf www.dresden.de/winterdienst.
Wie werden die Schienen und Weichen von Schnee befreit?
Räumfahrzeuge
Unsere Räumfahrzeuge und Straßenbahn-Schneepflüge aus Eigenproduktion kämpfen im Winter gegen Eis und Schnee. Diese besprühen die Gleise mit Feuchtsalz, an unseren Haltestellen streuen wir Split.
Straßenbahnen und Busse
Unseren Straßenbahnen macht der Winter kaum etwas aus. Durch ein kleines Röhrchen fällt bei unseren Bahnen der Sand wie bei einer Sanduhr direkt vor das Rad auf das Gleis. Damit entsteht genügend Reibung, um die Bahn bei Glätte abbremsen oder beschleunigen zu können. Wenn sich bei kaltem Wetter kleine Frostkristalle auf den Oberleitungen festsetzen, vereist die Fahrleitung. Doch die Straßenbahn bügelt die Leitung problemlos eisfrei. Dafür sorgt die 600 Volt Spannung am Stromabnehmer, die den Eis-Widerstand mit einem Lichtbogen überbrückt. Es entstehen ungefährliche Lichtblitze, die das Eis von der Oberleitung regelrecht wegbrennen. Kündigt sich sehr winterliches Wetter an, kommen zusätzlich unsere „Schmier-Tatras“ zum Einsatz. Diese sind am Bügel mit Filzrollen ausgestattet, welche die Oberleitung mit Glycerin fetten. Der Schmierfilm verhindert das Vereisen der Leitungen.
Für jeden Busfahrer ist im Dienstplan eine Ausrückzeit von 15 Minuten eingeplant. In der kälteren Jahreszeit ist jedoch ein größerer Vorlauf zur Herstellung der Betriebsbereitschaft nötig. Auf den Betriebshöfen arbeitet deshalb ein sogenannter Anlassdienst, zu dem vor allem Mechatroniker und Reparaturschlosser zählen. Die Mitarbeiter starten die Busse rechtzeitig, bevor sie zum Einsatz kommen. Sie testen ihre Funktionstüchtigkeit und heizen das Fahrzeug an.
Weichen
Damit unsere Weichen bei Frost und Eis funktionstüchtig bleiben, werden rund 600 dieser beheizt. Die Heizung nimmt ab drei Grad Celsius ihren Dienst auf.
Wie werden die Weichen gestellt?
Das Gleisnetz der DVB verfügt über rund 650 Weichen, die tagtäglich für den richtigen Fahrweg der Straßenbahnen sorgen. Blaue Schilder mit einem weißen W in der Oberleitung kennzeichnen, wann und wo eine Weiche zu stellen ist. Im Cockpit muss der Fahrer per Tastendruck auswählen, welche Richtung die Bahn einzuschlagen hat. Über Bodenkontakte wird das Stellsignal zur Weiche übertragen und sie bringt sich elektrisch in Position.
Nur an vereinzelten Stellen, bei Defekten oder Verschmutzung muss der Fahrer die Bahn verlassen, um die Weiche mit seiner Muskelkraft zu bedienen. Ist die Weiche gestellt, verriegelt sie sich. Damit wird verhindert, dass keine erneute Umstellung stattfinden kann, solang die Weiche noch von einer Bahn passiert wird. Haben Sie manchmal das Gefühl, die Bahn würde bei der Einfahrt in eine Haltstelle bummeln? Dann kann es sein, dass die Weiche noch „besetzt“ ist und der Fahrer vor Einfahrt auf die Entsperrung warten muss.
Wie werden die Schienen und Weichen gereinigt?
Sicher haben Sie unsere Gleisrillenreiniger schon einmal gesehen. Täglich sind die speziellen Fahrzeuge unterwegs und reinigen das gesamte Gleisnetz ungefähr zweimal im Monat. Die speziellen LKW saugen mit besonderen Vorrichtungen die Schienenrillen ab, in denen sich Staub, Schmutz, Bremssand, Weichenöl, Grasschnitt und Laub sammelt. Ungefähr 700 Tonnen kommen so pro Jahr zusammen. Da insbesondere im Herbst das herabfallende Laub schnell die Gleisrillen bedeckt und dann eine Kontaktunterbrechung zwischen Schienen und Bahn droht, reinigt die Gleiswartung kritische Stellen mehrfach am Tag. Dazu gehören zum Beispiel die Sachsenallee, der Lennéplatz, die Gleise am Bad Weixdorf und die Bergstrecke nach Bühlau.
Weichen werden mit Hochdruckreiniger und heißem Wasser gesäubert. Sie sind besonders anfällig für Laub und Schmutz, wenn sie sich auf der Straße, z. B. in Altpieschen, in Leuben oder am Bahnhof Neustadt, befinden. Dort fahren Autos und LKW unbemerkt Schmutz, Laub oder Schnee in die Weichen, so dass diese mehrmals pro Tag gereinigt werden müssen.