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Eine Kundenkarte gehört dazu

Kinder und Jugendliche an Haltestelle

Damit Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende schnell, bequem und kostengünstig von A nach B kommen, empfehlen wir das BildungsTicket und weitere ermäßigte Ticketangebote. Viele der ermäßigten Tickets sind personengebunden und die Ermäßigungsberechtigung muss bei einer Fahrkartenkontrolle nachgewiesen werden. Dafür gibt es die Kundenkarte.

Wichtig zu wissen

Kundenkarte

Prinzipiell gilt: Erst Kundenkarte beantragen, dann Tickets kaufen oder bestellen. Für folgende Tickets wird eine Kundenkarte benötigt:

  • BildungsTicket
  • ermäßigte Abo-Monatskarte
  • ermäßigtes Jobticket
  • ermäßigte Monatskarte
  • ermäßigte Wochenkarte

So kommen Sie an die Kundenkarte

Kundenkarte beantragen

Bitte bestellen Sie die Kundenkarte beim VVO unter: www.vvo-online.de/kundenkarte

Zum 1. August 2024 wurde die elektronische Kundenkarte eingeführt. Das heißt: Alle, die eine (neue) Kundenkarte benötigen, bestellen diese bitte nur noch beim Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Den Link dazu finden Sie rechts in der Infobox. Kinder bis zum 15. Geburtstag oder deren Eltern füllen nur die persönlichen Daten aus und laden ein Foto hoch, Nutzer über 15 Jahren benötigen zusätzlich den Schul- oder Ausbildungsnachweis. Die Kundenkarte schickt Ihnen der VVO per E-Mail zu. Haben Sie die Kundenkarte, können Sie im Anschluss das gewünschte Abo abschließen.

Wie lange gelten Kundenkarten?

Bei Kindern unter 15 Jahren gilt die Kundenkarte jeweils bis zum letzten Tag des Monats, in dem das Kind 15 Jahre alt wird. Bei Personen ab dem 15. Geburtstag gilt die Kundenkarte längstens bis zum nachgewiesenen Ausbildungsende, max. jedoch 3 Jahre beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag.

Hinweis: Bereits 90 Tage vor dem 15. Geburtstag ist ein Nachweis der Ermäßigung oder bestätigte Bescheinigung der Ermäßigungsberechtigung nötig, damit Sie nicht innerhalb kurzer Zeit zwei Kundenkarten beantragen müssen.

Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien. Ob die Kundenkarte noch gültig ist, ist anhand des Befristungsdatums zu erkennen. Bitte denken Sie vor Ablauf daher rechtzeitig an die Verlängerung der Kundenkarte, indem Sie diese neu beim VVO beantragen!

Sind die bisherigen Kundenkarten noch gültig?

Alle sich bereits im Umlauf befindlichen Kundenkarten behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ein Ersatz dieser Kundenkarten durch eine neue ist nicht notwendig.

Sie benötigen sofort eine Kundenkarte, da Sie die ermäßigte Wochenkarte oder Monatskarte ohne Abo nutzen möchten?

Kommen Sie dafür bitte in einer Servicestelle vorbei und haben Sie ein Foto, eine (abgestempelte) Ermäßigungsberechtigung, Schulbestätigung, den Ausbildungsvertrag oder ähnliches dabei.


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