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Gemeinsam unterwegs – unsere Tipps für Familien

Familie an der Haltestelle

Mit Kindern werden alltägliche Dinge und gewohnte Abläufe auf einmal neu und anders, auch der Alltag mit Bahn und Bus. Nützliche Tipps für frischgebackene Eltern gibt es in unserer Broschüre „Mit Kind und Kegel unterwegs in Bahn und Bus“. In unserem Video erfahren Sie wichtige Tipps zum barrierefreien Reisen mit dem Kinderwagen.

Gut zu wissen

Frau mit Kinderwagen in Bahn
  • Bis zur Einschulung fahren Kinder kostenlos.
  • Schüler bis zum 15. Geburtstag fahren zum ermäßigten Tarif mit.
  • Kostenlos befördert werden: ein Kinderwagen (in dem ein Kind sitzt), Fahrradanhänger und Handwagen (in denen ein Kind befördert wird), ein Rollstuhl (in dem ein Kind sitzt) und ein Rollator. Ist Ihr Kind nicht dabei, lösen Sie bitte eine Fahrradtageskarte für die genannten Dinge.
  • Für Dreiräder, Lauf- und Fahrräder von (anwesenden) Kindern, die noch nicht in die Schule gehen, muss ebenfalls kein Extraticket gelöst werden.
  • Pro Person dürfen ebenfalls kostenlos mitfahren: ein Snowboard, ein Rodelschlitten, ein zusammengeklappter elektrischer Tretroller oder ein in einer Transporttasche verpacktes Klapprad.
  • Für die Mitnahme des eigenen Fahrrads oder eines Hundes benötigen Sie eine Fahrradtageskarte. Geht Ihr Kind in die Schule und es hat ein Fahrrad dabei, muss auch dafür eine Fahrradtageskarte gelöst werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warten an der Haltestelle

Warten an der Haltestelle – Was muss ich beachten?

Trotz des 10-Minuten-Taktes erscheint das Warten auf Bahn und Bus gerade für Kinder manchmal ewig lang. Umso wichtiger ist es, dass Sie während der Wartezeit Ihre Kinder in Ihrer Nähe wissen. An stark frequentierten Haltestellen erfolgt die Anfahrt durch unsere Fahrzeuge minütlich. Achten Sie daher bitte darauf, dass sich Ihre Kinder stets hinter der sich am Boden befindenden weißen Markierung aufhalten.

Sie warten an einer Doppelhaltestelle?

Warten Sie in der Mitte der Haltestelle und orientieren Sie sich an der elektronischen Abfahrtstafel hinsichtlich der Reihenfolge der ankommenden Fahrzeuge.

Sicheres Ein- und Aussteigen mit Kind und Kinderwagen

Wie steige ich mit meinem Kind sicher ein und aus?

Grundsätzlich gilt: Behalten Sie Ihr Kind stets im Auge oder noch besser an der Hand. Leiten Sie Ihr Kind in das Fahrzeug und wieder heraus. Szenarien vom vergessenen Kind an der Haltestelle oder im Bus gehören damit der Vergangenheit an.

Was gibt es mit Kinderwagen zu beachten?

Viele Dresdner Haltestellen sind barrierefrei und ermöglichen Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrern einen sicheren Ein- und Ausstieg. Bitte achten Sie daher an Haltestellen ohne Barrierefreiheit auf den Höhenunterschied zwischen Fahrzeug und Straße. Beim Zustieg sollten Sie wie gewohnt mit dem Kinderwagen voran das Fahrzeug betreten. Beim Ausstieg hingegen erfolgt dies in umgekehrter Form. Ziehen Sie den Kinderwagen aus Bahn und Bus. So wissen Sie Ihr Kind stets in Sicherheit.

Alle wichtigen Tipps zum barrierefreien Reisen mit dem Kinderwagen gibt es in dem kurzen Erklärfilm.

Türschließautomatik

Achtung, Tür schließt automatisch!

Jede Fahrzeugtür ist mit einer Schließautomatik ausgestattet. Sobald sich kein Fahrgast mehr in der Lichtschranke befindet, schließen sie sich von allein. Die Tür schließt sich, während Sie zusteigen? Dann erfasst das die Lichtschranke und öffnet sie erneut. Taster mit einem Kinderwagen- oder Rollstuhlsymbol an den Türen und in den Fahrzeugen verhindern das automatische Schließen. So können Sie und Ihr Schützling ungehindert Ein- und Aussteigen.

Sichere Position des Kinderwagens

Wo und wie positioniere ich meinen Kinderwagen?

In allen Fahrzeugen gibt es Stehplatzbereiche, welche insbesondere für Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen gedacht sind. Kennzeichnungen an den Fahrzeugtüren signalisieren Ihnen diese bereits von außen. In unseren Straßenbahnen bieten die Stehplätze im Allgemeinen genügend Raum, um diesen auch mit einem Zwillings- oder Drillingskinderwagen zu nutzen. In unseren Bussen kann es aufgrund der verschiedenen Hersteller und Typen zu einem geringeren Platzangebot kommen. Hier raten wir Ihnen, gegebenenfalls unsere Fahrer anzusprechen. Diese werden Ihnen gern behilflich sein, auch Möglichkeiten für die Mitfahrt mit einem größeren Kinderwagen zu finden.

Befindet sich zum Einstiegszeitpunkt kein weiterer Kinderwagen im Fahrzeug, stellen Sie diesen bitte mit den Füßen Ihres Kindes in Fahrtrichtung. Im Falle einer Notbremsung wird so ein Stoß gegen den Kopf vermieden.

Sie nutzen einen Sportwagen? Dann stellen Sie diesen bitte mit der Rückenlehne in Fahrtrichtung auf.

Sie sind in einer Gruppe mit mehreren Kinderwagen unterwegs und ein Stehplatzbereich reicht nicht aus? Dann bitten wir Sie, sich auf die übrigen Bereiche zu verteilen, um Durch- und Ausgänge freizuhalten.

Aufsichtspflicht

Muss ich bei meinem Kinderwagen stehen bleiben?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, bei Ihrem Kinderwagen stehen zu bleiben. Jedoch können diese durch unvorhersehbare Bremsmanöver oder spitzwinklige Kurven mitunter verrutschen oder sogar kippen und umfallen. Wir empfehlen Ihnen daher, immer in der Nähe Ihres Kindes zu bleiben, um im Ernstfall eingreifen zu können. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass sich durch vermehrte Einkaufsbeutel im Bereich des Griffs der Schwerpunkt Ihres Kinderwagens verlagert. Nicht selten kippt ein Kinderwagen in unseren Fahrzeugen deswegen um. 

Mit Kind am Sitzplatz

Kann ich mein Kind mit zu meinem Sitzplatz nehmen?

Es gibt keine Regelung, die vorschreibt, wo sich Ihr Kind während einer Fahrt in unseren Fahrzeugen befinden muss. Jedoch werden Sie uns zustimmen, dass der sicherste Platz der Kinderwagen ist. Egal, ob auf dem Schoß der Mutter oder des Vaters, im Gang oder auf einem Sitzplatz, hier bietet sich in Gefahrensituationen kein ausreichender Halt oder Schutz vor Verletzungen.

Belegte Stehplatzbereiche

Wie verhalte ich mich, wenn die Stehplatzbereiche durch Fahrräder oder andere Kinderwagen belegt sind?

Nach § 11 der Beförderungsbedingungen haben Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen stets Vorrang und sollten nicht zurückgewiesen werden. Die Fahrradmitnahme in unseren Verkehrsmitteln stellt eine besondere Serviceleistung dar und ist daher erlaubt. Sich im Fahrzeug befindende Radfahrer dürfen aufgrund dessen nicht ihres Platzes verwiesen werden. Wir bitten Sie daher im Fall eines vollen Fahrzeugs, auf das nächste zu warten.

Unterwegs mit Hund und Fahrrad

Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Hund oder Fahrrad unterwegs bin?

Für das Mitnehmen eines Hundes oder Fahrrades ist zusätzlich eine Fahrradtageskarte zu lösen. Hunde sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Ein Fahrrad-Anhänger zum Transport Ihres Kindes, ein Laufrad oder andere Fortbewegungsmittel Ihres Kindes werden unentgeltlich befördert. Ihr Kind ist nicht dabei? Dann lösen Sie bitte zusätzlich eine Fahrradtageskarte. Achten Sie beim Einsteigen bitte darauf, dass andere Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhl in ihrer Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Wenn es eng wird, haben diese Vorrang.

Haltewunsch

Woher weiß der Fahrer, dass ich aussteigen möchte?

Jede Haltestelle, die durch Bahn und Bus angesteuert wird, ist ein optionaler Halt. Möchte kein Fahrgast ein- oder aussteigen, kann der Fahrer ohne an einer Haltestelle zu halten durchfahren. Betätigen Sie daher bitte rechtzeitig den Haltewunschtaster. Die digitale Haltestellenanzeige im Fahrzeug zeigt „Wagen hält“? Dann ist Ihr Haltewunsch beim Fahrer angekommen oder ein anderer Fahrgast hat die Taste bereits betätigt.

Fundsachen

Sie oder Ihr Kind haben etwas verloren?

Im Eifer des Alltags kann das schon mal passieren. Mit etwas Glück wurde das Lieblingsplüschtier Ihres Kindes oder Ihr Portemonnaie gefunden. Alle Fundsachen werden von uns erfasst und am nächsten Werktag ans städtische Fundbüro übergeben. Bitte rufen Sie uns unter 0351 857-1011 an! Wir versuchen Ihnen zu helfen und Ihr verlorenes Eigentum wiederzufinden.


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