Schwerbehindertenzählung in Bussen und Bahnen
20.02.2015
In der Zeit vom 23. Februar bis 15. März 2015 werden auf den Verkehrsmitteln der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) wieder Erhebungen zur Nutzung der verschiedenen Fahrausweisarten bzw. der Freifahrtberechtigung für schwerbehinderte Menschen nach § 148 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) durchgeführt. Damit ermitteln die Erhebungskräfte wieder, wie viele schwerbehinderte Fahrgäste, gemessen an der Gesamtzahl aller Fahrgäste, die Nahverkehrsmittel benutzen.
Die Erhebungen erfolgen nach einem vorgegebenen Stichprobenverfahren auf einzelnen Fahrzeugen verschiedener Linien über den gesamten täglichen Betriebszeitraum durch Befragung und Einsichtnahme in die Fahrausweise. Der Datenschutz und damit die Rechte aller befragten Fahrgäste werden in jedem Fall respektiert. Eine Erfassung von personenbezogenen Angaben erfolgt nicht.
Diese Erhebungen finden alle zwei Jahre in vier definierten Zeiträumen, so genannten Wellen, statt. Die Resultate werden hochgerechnet und bilden unter anderem auch die Basis für Ausgleichszahlungen für die vergünstigte Beförderung von Schwerbehinderten.
Die DVB bitten die Fahrgäste um Verständnis sowie um die Unterstützung der beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorher entsprechend ausweisen werden.