Erneut Schwerbehindertenzählung in Bussen und Bahnen
02.05.2019
In der Zeit vom 6. bis 26. Mai 2019 finden in den Fahrzeugen der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) wieder Zählungen zur Nutzung der Freifahrtberechtigungen durch schwerbehinderte Menschen statt. Diese Fahrgäste können dafür ein spezielles Ticket mit Wertmarke vorweisen, manche dürfen auch eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.
Die Zählung der schwerbehinderten Fahrgäste erfolgt nach einem vorgegebenen Stichprobenverfahren. Auf einzelnen Fahrzeugen unterschiedlicher Linien werden im Tagesverlauf alle Fahrgäste um Einsichtnahme in die Fahrausweise gebeten. Dabei geht es nicht um die Erfassung personenbezogener Daten.
Die mit der Zählung Beauftragten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DVB und können sich ausweisen. Sie werden von Kontrolleuren, so genannten Fahrausweisprüfern, begleitet. Diese werden aber erst aktiv, wenn jemand gar kein oder ein ungültiges Ticket hat.
Die Erhebung findet alle zwei Jahre in vier fest definierten Zeiträumen statt. Die Resultate werden hochgerechnet und sind statistisch belastbar. Der Anteil schwerbehinderter Menschen im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Fahrgäste bildet die Basis für Ausgleichszahlungen an die ÖPNV-Unternehmen, die sie wegen der kostenlosen Beförderung von Schwerbehinderten erhalten. Im Paragraf 231 des Sozialgesetzbuches ist geregelt, wie die Zählung und Verrechnung erfolgt. Die Verkehrsbetriebe bitten ihre Fahrgäste um Verständnis für diese zusätzlichen Kontrollen.