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Mit dem BildungsTicket mobil zum Schnäppchenpreis

Jugendliche an der Haltestelle

Seit dem 1. August 2021 gibt es im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) das BildungsTicket. Damit könnt ihr im gesamten VVO Bahn, Bus und Co. nutzen – also in Dresden, den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie in Teilen des Landkreises Bautzen. Und zwar nicht nur für den Schulweg, sondern rund um die Uhr! Für monatlich gerade mal 15 Euro im Abo ist das BildungsTicket ein schwer zu toppendes Schnäppchen. Wie dieser niedrige Preis zustande kommt? Dank der umfassenden Finanzierung durch den Freistaat Sachsen und in Dresden zusätzlich auch durch die finanzielle Unterstützung der Landeshauptstadt Dresden. 

alle Konditionen und Vorteile auf einen Blick

  • das BildungsTicket gilt für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und an berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren
  • auch Freiwilligendienstleistende (FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler und Bufdis) mit Einsatzort im VVO können das BildungsTicket nutzen
  • verbundweit und rund um die Uhr in Bahn, Bus, Fähre (außer die Rathener Fähre), S-Bahn und Regionalzügen gültig (zur Übersicht der Tarifzonen VVO: www.dvb.de/tarifzonen)
  • die Nutzung der Standseilbahn, Schwebebahn, Lößnitzgrund-, Weißeritztal- und Kirnitzschtalbahn, Stadtrundfahrt Meißen und vom Aufzug Bad Schandau ist inklusive
  • die Mitnahme von Fahrrad oder Hund kostet nicht extra
  • Preis: 15 Euro pro Monat
  • ist im Abo für mindestens 12 Monate erhältlich
  • gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Tariftipp für Azubis

Für alle, die die Schule bereits hinter sich haben und das BildungsTicket nicht mehr nutzen können, empfehlen wir ins Deutschlandticket zu wechseln: www.dvb.de/deutschlandticket. Das AzubiTicket wird ab dem 1. August 2024 leider nicht mehr angeboten.

BildungsTicket abschließen

Das BildungsTicket kann in unserem Abo-Portal mit dem Nachweis der Ermäßigungsberechtigung abgeschlossen werden. Aber aufgepasst: Dieser Nachweis muss von allen Schülern und Freiwilligendienstleistenden ausgefüllt werden, die einen Neuabschluss vornehmen. Ab dem 15. Lebensjahr ist zusätzlich eine Bestätigung der Schule bzw. der Einsatzstelle notwendig. Zudem ist das BildungsTicket im Abo für mindestens 12 Monate erhältlich und gilt nur in Verbindung mit der gültigen Kundenkarte!

Wichtig zu wissen

Kundenkarte

Das BildungsTicket ist nicht übertragbar und nur mit Berechtigungsnachweis, eurer Kundenkarte, gültig. Diese Kundenkarte weist euch als Schüler oder Freiwilligendienstleistende aus. Eure Kundenkarte erhaltet ihr im Kundenzentrum am Postplatz oder in einem unserer Servicepunkte. Einfach ausfüllen, Passbild einkleben und falls ihr bereits 15 Jahre oder älter seid, noch von der (Berufs-)Schule abstempeln lassen.

Übrigens, bei einer Gültigkeit innerhalb des VVO erhaltet ihr eine elektronische Chipkarte (FAHRKARTE). So entfällt das lästige Umstecken der Fahrscheine jeden Monat. Mehr Informationen zur Kundenkarte findet ihr hier.

Hinweis: Beim Abschluss des BildungsTickets wird von uns eine gültige, bereits abgestempelte Kundenkarte zusammen mit der neue FAHRKARTE und der Vertragsbestätigung zugesandt.

FAQ zum BildungsTicket

Gibt es eine Altersgrenze für das BildungsTicket?

Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht. Das BildungsTicket kann von allen genutzt werden, die folgende Art von Schulen besuchen:

  • Allgemeinbildende Schulen, die öffentlich, staatlich genehmigt oder staatlich anerkannt privat sind.
  • Berufsbildende Schulen, mit einer rein schulischen Ausbildung.
  • Schüler im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) können ebenfalls das BildungsTicket nutzen
  • Außerdem können Freiwilligendienstleistende (FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler und Bufdis) mit Einsatzort im VVO das BildungsTicket nutzen.

Einzige Voraussetzung ist, dass sich die allgemeinbildende oder berufsbildende Schule bzw. der Freiwilligendienst-Einsatzort im VVO-Gebiet beziehungsweise der Wohnort des Schülers im VVO-Gebiet befindet. Zum Tarifzonenplan.

Azubis mit einer dualen Ausbildung können das BildungsTicket nicht nutzen. Wir empfehlen stattdessen das Deutschlandticket. Weitere Informationen unter www.dvb.de/deutschlandticket.

Für den Neuabschluss eines BildungsTicket-Abos benötigt man einen Nachweis zur Berechtigung der Nutzung. In welcher Form kann ich die Berechtigung nachweisen?

Bei einem Neuabschluss einfach die Bescheinigung zur Ermäßigungsberechtigung oben aus der Info-Box ausdrucken, ab dem 15. Lebensjahr von der Schule abstempeln lassen und dann während das Abo-Bestellvorgangs als Nachweis hochladen. Alternativ ist auch der Schülerausweis, die Aufnahmebestätigung der Schule oder das aktuelle Endjahreszeugnis als Nachweis möglich.

Kann ich das BildungsTicket jeden beliebigen Monat im Jahr erwerben?

Der Beginn ist zu jedem Monat im Jahr möglich. Die Bestellung für das Abo muss bis spätestens zum 22. des Vormonats vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn bei uns eingegangen sein. Der Erwerb des Bildungstickets für einzelne Monate ist nicht möglich und das Ticket hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten.

Wie lange gilt das Abo? Verlängert es sich automatisch?

Das BildungsTicket hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Sobald du 15 Jahre alt bist, musst du jährlich nachweisen, dass du zur weiteren Nutzung des BildungsTickets berechtigt bist, da wir dir sonst dein Abo kündigen müssen. Aber keine Sorge, wir erinnern dich rechtzeitig daran. Das Formular zur Bescheinigung der Ermäßigungsberechtigung findest du oben in der Info-Box.

Gilt das BildungsTicket auch für Studierende und Azubis?

Nein, für Studierende gilt das Ticket nicht. Für Schüler berufsbildender Schulen gilt das Ticket nur, wenn keine duale Ausbildung erfolgt.

Was ist mit Schülern von Fachoberschulen?

Die Fachoberschule gehört zu den berufsbildenden Schulen. Damit hast du Anspruch auf das BildungsTicket.

Brauche ich eine Kundenkarte zur Nutzung des BildungsTickets und was passiert, wenn meine Kundenkarte ausläuft?

Die Nutzung des BildungsTickets ist nur zusammen mit einer vollständig ausgefüllten Kundenkarte mit Passfoto gültig. Dazu erhältst du nach dem Abschluss eines BildungsTicket-Abos die Fahrkarte (Chipkarte) und eine entsprechende Kundenkarte von uns zugeschickt.

Wir erinnern dich rechtzeitig daran, wenn deine Kundenkarte ausläuft. Bitte stelle immer sicher, dass wir deine aktuelle Adresse haben. Für eine neue Kundenkarte musst du uns den ausgefüllten Berechtigungsnachweis oben aus der Info-Box (alternativ: Schülerausweis, Aufnahmebestätigung der Schule, aktuelles Endjahreszeugnis) zukommen lassen, der ab deinem 15. Lebensjahr zusätzlich von der Schule abgestempelt sein muss.

Ich habe mit der neuen Chipkarte auch eine neue Kundenkarte zugeschickt bekommen, aber meine alte ist noch gültig. Welche nehme ich?

Die alte Kundenkarte ist noch bis zum Ablauf gültig. Danach nimmst du bitte die neue Kundenkarte. Alternativ kannst du natürlich auch sofort die neue Kundenkarte nehmen. Klebe aber unbedingt ein Passfoto von dir ein.

Was passiert, wenn ich die Schule wechseln oder umziehen muss?

Wechselst du innerhalb des VVO-Gebiets die Schule, kannst du das BildungsTicket selbstverständlich auch für den neuen Schulweg nutzen. Wechselst du an eine Schule in einen Nachbarverbund, deckt ggf. das VVO-BildungsTicket nicht mehr den kompletten Schulweg ab. Frag einfach nach: unter 0351 857-1011 und abo@dvbag.de sind wir für dich da.

Ziehst du innerhalb des Verbundgebietes um und willst das VVO-BildungsTicket weiter nutzen, dann teile uns bitte deine neue Anschrift mit. Kannst du durch deinen Umzug nach außerhalb des Verbundgebietes das VVO-BildungsTicket innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten nicht mehr nutzen, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Mobilitätsberatung

junge Menschen auf der Fähre

Ihr habt noch Fragen? Zu Beginn jedes neuen Schul- bzw. Ausbildungsjahres kommen wir bei vielen Schulen direkt vorbei und stellen unsere Mobilitätsangebote vor und beantworten eure Fragen. Sollte eure Schule nicht dabei sein, kommt einfach im Kundenzentrum am Postplatz oder einen unserer Servicepunkte vorbei. Unsere Service-Mitarbeitenden geben gern Auskunft.


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