Hamburger Straße von Alte Meißner Landstraße bis Weißeritzbrücken
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Neben einer neuen, barrierefreien Straßenbahn-/Bushaltestelle am Haltepunkt Dresden-Cotta wird die Gleisanlage im Bauabschnitt zwischen Alte Meißner Landstraße bis Weißeritzbrücken grundhaft erneuert und gleichzeitig für den Einsatz der neuen, breiteren Stadtbahnwagen ertüchtigt.
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Zahlen und Fakten
- Stadtbezirk: Cotta
- Ausbaulänge: ca. 800 m Hamburger Straße/Meißner Landstraße
- Haltestelle: Haltepunkt Dresden-Cotta (neue Straßenbahn-/Bushaltestelle)
- betroffene Linien: 1, 68
- Fahrgastzahlen: ca. 5.000 Fahrgäste/Tag im Streckenverlauf Hamburger Straße
Planungsziele
- grundhafte Erneuerung und zugleich auch Ertüchtigung der Gleisanlagen für den künftigen Einsatz der neuen, breiteren Stadtbahnwagen
- weitere Verbesserung der Verknüpfung von Straßenbahn und Bus mit der Eisenbahn durch eine zusätzliche Haltestelle für die Linien 1 und 68 auf der Hamburger Straße am Regionalbahn-Haltepunkt Dresden-Cotta
- grundhafte Erneuerung der Fahr- und Gehbahnen
- Gewährleistung eines behinderungsarmen ÖPNV und einer ausreichenden Durchlassfähigkeit für alle Verkehrsarten
- Verbesserungen für den Radverkehr durch Einordnung gesonderter Anlagen im Zuge der Hamburger Straße/Meißner Landstraße
- anforderungsgerechte Anlagen für den Fußverkehr mit verbesserten Querungsmöglichkeiten der Hamburger Straße und Meißner Landstraße
- Aufwertung des Straßen- und Seitenraumes z. B. durch straßenbegleitende Baumneupflanzungen und ansprechende Freiflächengestaltung
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Aubaukonzept
- bestandsnahe Trassierung der Gleisanlagen im Bereich zwischen Cossebauder Straße und Eisenbahnüberführung, im Anschluss daran bis zu den Weißeritzbrücken deutlich gegenüber heute begradigte Trassenführung für einen merklich höheren Fahrkomfort; Erweiterung der Gleisanlagen auf mindestens 3-Meter-Achsabstand für die neuen, breiteren Stadtbahnwagen
- Neueinordnung einer barrierefreien Haltestelle für Straßenbahn und Bus unter der Eisenbahnüberführung am Haltepunkt Dresden-Cotta, in der Bauform als sog. Haltestelle mit angehobener Fahrbahn; Ausstattung der Haltesteige mit Fahrgastunterständen, Sitzgelegenheiten und elektronischer Abfahrtsanzeige sowie mit Fahrradabstellmöglichkeiten
- Ausbildung eines überwiegend straßenbündigen, vom MIV befahrbaren Bahnkörpers für die Straßenbahn und zwei Kfz-Fahrstreifen je Fahrtrichtung
- Einordnung von durchgängigen Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen)
- normgerechter Ausbau der straßenbegleitenden Gehwege, teils mit integrierten Baumneupflanzungen
Zeitplan
- Abschluss Planungsphase: 2013
- Stadtratsbeschluss zur Vorzugsvariante: 07/2013
- Abschluss Baurechtsverfahren: 2022
- geplanter Baubeginn: vsl. 2026